Unklares Angebot

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
luranovitcuria
Newbie
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 14. April 2018, 18:36
Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)

Unklares Angebot

Beitrag von luranovitcuria »

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Person A bietet Gruppencoachings an. Er schickt Person B eine Mail mit seinen Konditionen. In dieser Mail schreibt er, dass das gesamte Seminar 500 Euro kostet. Er vergisst "pro Person" zu schreiben. Er schreibt allerdings, dass die Teilnehmeranzahl begrenzt ist und dass die Rechnung sich nach der genauen Anzahl der Teilnehmer bemisst. Der Vertrag kommt mündlich zustande. Es wird vereinbart, dass die per E-Mail genannten Konditionen gelten. Es nehmen 10 Leute für die Person B gebucht hat am Coaching teil.

Frage: Muss Person B nun wirklich nur 500 Euro bezahlen oder muss Person B auf solche offensichtlichen Unklarheiten im Angebot hinweisen? Wie ist ein unklares Angebot auszulegen? Ich habe leider keine Urteile gefunden. Ein Hinweis wo ich die Rechtsprechung finde wäre super. Erklärungsirrtum ist außer Acht zu lassen, da die diesbezüglichen Fristen der Anfechtung nicht eingehalten worden sind.

Mit bestem Gruß und schönes Wochenende
Benutzeravatar
scndbesthand
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1987
Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:08
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Unklares Angebot

Beitrag von scndbesthand »

Trotz rechtlicher Einsprengsel und des Usernamens: Der Fall ist nicht wirklich fiktiv, oder?
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Unklares Angebot

Beitrag von Tobias__21 »

Selbstverständlich ist das kein fiktiver Fall...
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Unklares Angebot

Beitrag von Schnitte »

luranovitcuria hat geschrieben:Wie ist ein unklares Angebot auszulegen? Ich habe leider keine Urteile gefunden.
Dazu finden sich Ausführungen in jedem handelsüblichen BGB-AT-Lehrbuch. Mitsamt reichlich Verweisen auf Kommentarliteratur und Rechtsprechung. Alternativ kann man natürlich auch direkt in den Kommentaren nachsehen; ich empfehle hier die §§ 133 und 157 BGB.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Antworten