Rückzahlung Mietkaution

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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sancho1980
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Rückzahlung Mietkaution

Beitrag von sancho1980 »

Hallo!
Ich habe eine Frage und hätte gern mal eure Meinung gehört.
Wir sind vergangenes Jahr aus unserer Mietwohnung ausgezogen, in der wir seit 2011 gewohnt hatten.
Wir hatten uns die ganzen Jahre gut mit den Vermietern verstanden. Da wir hieran nichts ändern wollten, war es uns ein Anliegen, die Wohnung in einem guten Zustand zu übergeben. So ließen wir die Wände streichen. Eine Wand wurde neu tapeziert. In der Küche gab es eine Theke, welche einen Brandfleck hatte, da von uns mal ein zu heißer Kochtopf darauf abgestellt wurde. Auch dies wurde machen lassen. Nach Tausch der Platte hatte die Theke allerdings keine runde Ecken mehr, sondern kantige.
Der Vermieter wollte das jedoch nicht akzeptieren. Ich wies den Vermieter darauf hin, dass er sich bei der Küche mal nicht so haben solle. Schließlich sei sie locker 25 Jahre alt und somit längst abgeschrieben. Er entgegnete darauf ganz stolz, die Küche sei sogar 50 (!!!) Jahre alt. Hierfür gibt es sogar einen Zeugen. Die Küche war wirklich sehr alt. So heißt es im Mietvertrag sogar:

"Die Einbauküche wird den Mietern unentgeltlich überlassen. Die Vermieter übernehmen keine Haftung für die Funktionsfähigkeit der Geräte."

Von Bekannten, die im gleichen Haus zur Miete wohnen, weiß ich, dass der Vermieter für die Nachmiete eine ganz neue Küche einbauen lassen hat.
Wir gingen im Streit auseinander, den der Vermieter allerdings nicht zu Ende führen wollte. Stattdessen ging er einfach davon, ohne dass es zur Schlüsselübergabe kommen konnte (er wohnte im gleichen Haus eine Etage unter uns).
Nach Kontaktierung unsererseits desjenigen Maklers, welcher die Wohnung seinerzeit vermittelt hatte, war der Vermieter gegen Übergabe der Schlüssel bereit, die Kaution zur Hälfte zu erstatten. Die Email des Maklers endete mit den Worten "Sind Sie einverstanden?"
Ich ging in meiner Antwort auf das Angebot nicht ein, sondern verabredete mit Ihm lediglich einen Termin zur Schlüsselübergabe, um mich nicht dem Risiko auszusetzen, dass man mir vorwerfen könnte, ich würde dem Vermieter die Schlüssel vorenthalten. Nach der Schlüsselübergabe (ohne Übergabeprotokoll) bekam ich die Hälfte der Kaution überwiesen. Ich schickte dem Vermieter eine Email mit der Aufforderung zur Überweisung des Rests. Ich bekam daraufhin eine Email des Maklers, welcher mir vorhielt, ich hätte das Angebot doch angenommen. Ich antwortete ihm darauf, dass das nicht stimmt, das ich ihm lediglich die Schlüssel übergeben wollte. Darauf antwortet der Makler nochmal, ich hätte sowohl mündlich als auch schriftlich zugestimmt, was definitiv nicht der Fall ist, da ich mich genau erinnere, penibel darauf geachtet zu haben, mit keinem Wort auf das Angebot einzugehen. Natürlich habe ich auch ein Bisschen damit gerechnet, dass die meinerseitige Vereinbarung eines Termins zur Schlüsselübergabe als Annahme des Angebots interpretiert werden könnte. Andererseits musste ich die Schlüssel ja auch zurückgeben!
An jenem Tag, als es zum Streit kam, wollte ich die Schlüssel dem Vermieter persönlich übergeben. Da er jedoch dem Streit aus dem Weg ging, kam es nicht mehr dazu. Die letztendliche Schlüsselübergabe mit dem Makler erfolgte mithin nach Ablauf des Mietverhältnisses (was nicht unser Verschulden war).
Ich antwortete dem Makler noch ein letztes Mal, dass ich das Angebot weder mündlich noch schriftlich akzeptiert hatte und lediglich die Schlüssel übergeben wollte. Ich setzte noch einen drauf, dass ich mich, was das Mündliche anbelangt, nur daran erinnern könne, dass er selbst (der Makler) den Vermieter bei der Schlüsselübergabe als "kleinkariert" bezeichnet hatte (was der Wahrheit entspricht). In dieser Email setzte ich auch den Vermieter auf CC.
Circa 10 Monate später wollte ich es mit einem gerichtlichen Mahnverfahren versuchen. Der Vermieter hat allerdings über einen RA Widerspruch ohne Begründung eingelegt.
Nun bin ich mir unsicher, ob wir prozessieren sollten. Einen Anwalt würden wir nicht nehmen wollen. Da steht, gegen Zahlung von 127 Euro "Gerichtsgebühr" würde das Verfahren an das Amtsgericht übergeben. Handelt es sich hierbei schon um die Prozesskosten, oder käme dann noch mehr dazu? Wie seht ihr allgemein die Chance, das Ganze zu gewinnen, noch dazu ohne Zuhilfenahme eines Anwalts?

Vielen Dank!
Liz
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Re: Rückzahlung Mietkaution

Beitrag von Liz »

sancho1980 hat geschrieben:Wie seht ihr allgemein die Chance, das Ganze zu gewinnen, noch dazu ohne Zuhilfenahme eines Anwalts?
Der Versuch, hier entgegen den Forenregeln Rechtsberatung zu erlangen, ist jedenfalls nicht zielführend.

Geschlossen.
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Tibor
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Re: Rückzahlung Mietkaution

Beitrag von Tibor »

Keine Rechtsberatung. Geschlossen.
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