§ 331 und Lebensversicherungen

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Einwendungsduschgriff
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Re: § 331 und Lebensversicherungen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Gibt auch das Modell, wonach der AG eine Risikolebensversicherung zugunsten der Angehörigen des AN auf den Todesfall des AN abschließt. Jedenfalls habe ich das in einem Associatevertrag so verstanden :-w
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Tobias__21
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Re: § 331 und Lebensversicherungen

Beitrag von Tobias__21 »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Gibt auch das Modell, wonach der AG eine Risikolebensversicherung zugunsten der Angehörigen des AN auf den Todesfall des AN abschließt. Jedenfalls habe ich das in einem Associatevertrag so verstanden :-w
Ja, gibt es auch. Das ist dann die Direktversicherung (glaube ich :) ) Die zahlt aber meist der AN aus eigener Tasche. Wird dann irgendwie mit dem Gehalt verrechnet. Ist aber wohl günstiger, als würde der AN selbst eine abschließen, da der AG für diese Gruppenversicherungen günstigere Tarife kriegt.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
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