§ 331 und Lebensversicherungen
Moderator: Verwaltung
- Einwendungsduschgriff
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Re: § 331 und Lebensversicherungen
Gibt auch das Modell, wonach der AG eine Risikolebensversicherung zugunsten der Angehörigen des AN auf den Todesfall des AN abschließt. Jedenfalls habe ich das in einem Associatevertrag so verstanden
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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- Fossil
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Re: § 331 und Lebensversicherungen
Ja, gibt es auch. Das ist dann die Direktversicherung (glaube ich ) Die zahlt aber meist der AN aus eigener Tasche. Wird dann irgendwie mit dem Gehalt verrechnet. Ist aber wohl günstiger, als würde der AN selbst eine abschließen, da der AG für diese Gruppenversicherungen günstigere Tarife kriegt.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Gibt auch das Modell, wonach der AG eine Risikolebensversicherung zugunsten der Angehörigen des AN auf den Todesfall des AN abschließt. Jedenfalls habe ich das in einem Associatevertrag so verstanden
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet