Hallo,
ich sitze gerade verzweifelt an meiner zweiten Akte. Mein Richter meinte, ich soll falls die Sache entscheidungsreif ist ein Urteil schreiben, falls nicht ein Votum.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung hat noch nicht stattgefunden.
- Darf ich unter diesen Umständen kein Urteil schreiben und muss die mündliche Verhandlung abwarten?
- Wäre es also falsch die Akte als entscheidungsreif zu sehen, wenn die mündliche Verhandlung noch ansteht?
Oder kann ich, falls in den Schriftsätzen bereits genug vorgetragen wurde dennoch tun ?
Falls es auf ein Votum hinauslaufen sollte, wäre ich froh für Fundstellen mit Beispielen.
Vielen Dank!
Urteil ohne mündliche Verhandlung
Moderator: Verwaltung
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 10
- Registriert: Sonntag 22. April 2018, 22:41
- Ausbildungslevel: RRef
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Urteil ohne mündliche Verhandlung
Du darfst ein Urteil auch ohne mündliche Verhandlung schreiben, sollte die Sache entscheidungsreif sein. Es geht ja nur um die Ausbildung. Wenn die Sache nicht entscheidungsreif ist, wird dein Ausbilder wahrscheinlich von Dir erwarten, dass Du ihm darlegst warum die Sache deiner Meinung nach noch weiterer Aufklärung bedarf und wie die auszusehen hat, bspw. Beweisbeschluss. Im Zweifel rufst Du nochmal bei deinem Ausbilder an, wenn Du der Meinung bist, dass man das noch nicht entscheiden kann und fragst ihn, was du genau machen sollst. Manchmal sagen die Ausbilder einem auch, dass man unterstellen soll, dass in der mündlichen Verhandlung nix weiter rauskommt oder der Zeuge dies und das sagen wird. Achte auch auf Beweislastregeln, Kausalität und so. Manchmal denkt man, dass das noch gar nicht entschieden werden kann, dabei kommt es auf u.U gar nicht auf das Problem an, das man gerade sieht.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Urteil ohne mündliche Verhandlung
Genau so!Tobias__21 hat geschrieben:... wird dein Ausbilder wahrscheinlich von Dir erwarten, dass Du ihm darlegst warum die Sache deiner Meinung nach noch weiterer Aufklärung bedarf und wie die auszusehen hat, bspw. Beweisbeschluss. ... Manchmal sagen die Ausbilder einem auch, dass man unterstellen soll, dass in der mündlichen Verhandlung nix weiter rauskommt ...
Würde ich nicht machen!Tobias__21 hat geschrieben:...
Im Zweifel rufst Du nochmal bei deinem Ausbilder an, wenn Du der Meinung bist, dass man das noch nicht entscheiden kann und fragst ihn, was du genau machen sollst. ......
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Urteil ohne mündliche Verhandlung
Warum nicht? Mein Ausbilder hat sich immer gefreut, wenn ich voll bei der Sache war und gefragt habe. Das war nie ein Problem mit ihm zu telefonieren. Gut, aber kann natürlich auch anders sein. Mein Ausbilder war da generell sehr motiviert. Der hat sich auch immer gefreut, wenn Schüler oder Studenten zum Gruppenpraktikum da waren.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Urteil ohne mündliche Verhandlung
Naja, dein erster Teil der Antwort ist DIE Antwort. Natürlich bekommt man Akten, in denen im Regelfall noch keine mV stattgefunden hat.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Urteil ohne mündliche Verhandlung
Ja, das stimmt schon. Was anderes wird ihm der Ausbilder auch nicht sagen
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5293
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Urteil ohne mündliche Verhandlung
Du wirst - lebensnah - unterstellen können und sollen, dass in der mündlichen Verhandlung nichts mehr geschieht, das für die Entscheidung von Bedeutung wäre.xxcihaxx hat geschrieben:Hallo,
ich sitze gerade verzweifelt an meiner zweiten Akte. Mein Richter meinte, ich soll falls die Sache entscheidungsreif ist ein Urteil schreiben, falls nicht ein Votum.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung hat noch nicht stattgefunden.
Stell' Dir einfach vor, Du wärest der Richter und wolltest - für den Fall, dass die Sache entscheidungsreif ist - schon einmal einen Urteilsentwurf vorbereiten, den Du nach der mündlichen Verhandlung dann nur noch vervollständigen musst.
Ist die Sache aber noch nicht entscheidungsreif, wird man wohl Beweis erheben oder Hinweise erteilen müssen. Dann macht es natürlich keinen Sinn, schon einen Urteilsentwurf zu schreiben.
[/quote]
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 10
- Registriert: Sonntag 22. April 2018, 22:41
- Ausbildungslevel: RRef
Re: Urteil ohne mündliche Verhandlung
Super, vielen Dank für die schnelle Hilfe !