Ich habe mal eine Frage zur Zugangsvereitelung.
Und zwar meine ich irgendwo gelesen oder im Rep gehört zu haben, dass bei der fahrlässigen Zugangsvereitelung keine Zugangsfiktion stattfindet aber die WE bei erneutem Zustellungsversuch als zugegangen zu behandeln sei. Wenn das stimmen sollte wo liegt da der Unterschied?
So wie ich das verstanden habe, ist genau das doch die Fiktion (unter der Voraussetzung des erneuten Zustellungsversuchs).
Im Hemmer AT I Skript steht auch bei der arglistigen Zugangsvereitelung, dass nur das RG früher eine Zugangsfiktion unterstellt hat und heute ein Wahlrecht besteht. Ist es dann keine Zugangsfiktion wenn der Empfänger sich für den Zugang entscheidet oder missverstehe ich das Skript da einfach nur und ist es immer noch eine Zugangsfiktion die nur vom Wahlrecht des Empfängers abhängt oder hat der Zugang dann eine andere "Rechtsnatur"? Im Skript ist nämlich die Rede davon, dass das Berufen des Empfängers auf verspäteten Zugang als "rechtsmissbräuchlich verwehrt" ist.
Zugangsvereitelung - Zugangsfiktion
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Re: Zugangsvereitelung - Zugangsfiktion
Nach hM gibt es eine Zugangsfiktion nur bei arglistiger/treuwidriger Zugangsvereitelung. Bei fahrlässiger Zugangsvereitelung nimmt die hM keine Zugangsfiktion an. Der Erklärende kann sich aber gem. § 242 BGB durch einen unverzüglich erfolgenden erneuten Zustellungsversuch in die Lage versetzen, in der er stünde, wenn die Erklärung fristgerecht zugegangen wäre (Rechtszeitigkeitsfiktion), d.h. ihm günstige Folgen aus einem - fingiert - rechtzeitigen Zugang geltend machen.
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