Terminologie "Vertretungsberechtigte Person"

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Ara
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Terminologie "Vertretungsberechtigte Person"

Beitrag von Ara »

Moin,

mir ist nun schon mehrfach in Verträgen untergekommen, dass die "vertretungsberechtigte Person" einer juristischen Person aufgeführt werden. Ich ging bisher wie selbstverständlich davon aus, dass damit die Personen gemeint ist, die die juristische Person vertreten hat (gesetzlich oder rechtsgeschäftlich). Quasi nur als Hinweis, welche natürliche Person für die juristische Person handelte.

Ebenfalls häufiger habe ich nun aber gesehen, dass im weiteren Verlauf die "vertretungsberechtigte Person" dann wie selbstverständlich als gesetzlicher Vertreter (bzw. Vertreter mit einer gesetzlichen Vertretungsmacht) angesehen werden. Also wie automatisch zB von der allgemeinen Geschäftsführungsbefugnis ausgegangen wird.

Liegt das Verständnisproblem bei mir oder bei den anderen?

Beispiel: Wenn Einzelkaufmann Tony Trinker für sein Mineralwassergeschäft "GutWasser" seinen angestellten Anton Arbeit losschickt, um 5000 Liter Mineralwasser bei Manny Magnesium zu kaufen und der Vertrag zwischen Manny Magnesium und der Firma "GutWasser" geschlossen wird, wer ist dann die "Vertretungsberechtigte Person"? Anton Arbeit der den Vertrag für die "GutWasser" geschlossen hat?

Beste Grüße,
Ara
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Schnitte
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Re: Terminologie "Vertretungsberechtigte Person"

Beitrag von Schnitte »

Ich würde sagen, es ist das Organ, das kraft Gesetzes den Vertragspartner vertritt (was natürlich von der Geschäftsfürhungsbefugnis zu unterscheiden ist - dies als kleine Korrektur zu einer Formulierung in deiner Frage). Bei Aktiengesellschaften also z.B. der Vorstand. Das wird deshalb in den Vertrag aufgenommen, weil es für etwaige spätere Gerichtsverfahren von Bedeutung ist. Nicht gemeint ist der Vertreter, der im konkreten Fall gehandelt hat. Wenn ich also mit einem in der Rechtsform einer AG geführten Unternehmen einen Vertrag schließe, den für die AG irgendein kleiner Angestellter unterschreibt, dann ist die "vertretungsberechtigte Person" der Vorstand, nicht der kleine Angestellte, der in casu als Vertreter aufgetreten ist.

Das Beispiel mit dem Einzelkaufmann ist m.E. nicht sehr glücklich gewählt, erstens, weil der Einzelkaufmann keine juristische sondern eine natürliche Person ist, und zweitens, weil es gerade deshalb keine "vertretungsberechtigte Person" gibt, die man in den Vertrag aufnehmen müsste; man nimmt den Einzelkaufmann selber auf, auch wenn er im konkreten Fall durch einen Vertreter vertreten wurde.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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