Hallo,
Nr. 2300 Anl. 1 RVG regelt ja die Geschäftsgebühr, also wenn der Anwalt vorgerichtlich tätig wird. Die Geschäftsgebühr ist hälftig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.
Gibt es Fälle in denen nur Termins- und Verfahrensgebühren entstehen und keine Geschäftsgebühr? Was ist wenn ich zum Anwalt sage: Erheb sofort Klage / Verteidig mich gegen eine Klage. Wir dann auch eine Geschäftsgebühr fällig? Gibt es da griffige Kriterien, was der Anwalt im Vorfeld getan haben muss. Ich würde mal sagen, wenn er dem Mandanten vor Klageerhebung ein Gutachten erstattet, wird sie auf jeden Fall fällig. Wohl auch, wenn er den Gegner mahnt.
Wann entsteht die Geschäftsgebühr?
Moderator: Verwaltung
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Wann entsteht die Geschäftsgebühr?
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Re: Wann entsteht die Geschäftsgebühr?
Ja, das gibt es. Nein, das sollte er nicht tun.Tobias__21 hat geschrieben:Hallo,
Nr. 2300 Anl. 1 RVG regelt ja die Geschäftsgebühr, also wenn der Anwalt vorgerichtlich tätig wird. Die Geschäftsgebühr ist hälftig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.
Gibt es Fälle in denen nur Termins- und Verfahrensgebühren entstehen und keine Geschäftsgebühr? Was ist wenn ich zum Anwalt sage: Erheb sofort Klage / Verteidig mich gegen eine Klage. Wir dann auch eine Geschäftsgebühr fällig? Gibt es da griffige Kriterien, was der Anwalt im Vorfeld getan haben muss. Ich würde mal sagen, wenn er dem Mandanten vor Klageerhebung ein Gutachten erstattet, wird sie auf jeden Fall fällig. Wohl auch, wenn er den Gegner mahnt.
Nr. 2300 ist sozusagen ein "Auffangtatbestand" für außergerichtliche Gebühren. Grob gesagt: Das, was nicht woanders drunterfällt, kann über Nr. 2300 abgerechnet werden. Gutachten bzgl. Klageerhebung fällt unter Nr. 2100--2103 und ist deshalb nicht über Nr. 2300 abzurechnen. §§ 34--36 RVG sind dabei auch zu beachten. Was meinst du mit "Mahnen des Gegners"? §§ 688 ff. ZPO oder § 286 BGB? Im ersten Fall wäre Nr. 3305--3308 einschlägig, im letzteren dann Nr. 2300.
PS:
Schreib besser "außergerichtlich", denn das steht in der Überschrift zum Teil 2.Tobias__21 hat geschrieben:vorgerichtlich
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Re: Wann entsteht die Geschäftsgebühr?
Danke. Ja, ich meinte § 286 BGB
Die Geschäftsgebühr wird ja in der Regel das sein, was in den Klausuren unter "außergerichtliche Kosten" läuft. Also die Kosten die nicht unter 91 ZPO fallen. Was ist denn, wenn der RA die Gegenseite anschreibt und SE fordert, die aber stur bleibt. Wird dann eine Geschäftsgebühr fällig, wenn es dann doch zur Klage kommt?
Unterscheiden sich die Fälle:
Mein Nachbar geht mir auf den Sack, verklag den sofort auf SE.
und
Mein Nachbar geht mir auf den Sack, schick dem aber mal einen bösen Brief, vielleicht ist dann Ruhe, klagen will ich nicht unbedingt. Später kommt es zur Klage
?
Der RA wird ja im Zweifel immer sagen, lass es erstmal so versuchen, bevor du klagst, oder?
Die Geschäftsgebühr wird ja in der Regel das sein, was in den Klausuren unter "außergerichtliche Kosten" läuft. Also die Kosten die nicht unter 91 ZPO fallen. Was ist denn, wenn der RA die Gegenseite anschreibt und SE fordert, die aber stur bleibt. Wird dann eine Geschäftsgebühr fällig, wenn es dann doch zur Klage kommt?
Unterscheiden sich die Fälle:
Mein Nachbar geht mir auf den Sack, verklag den sofort auf SE.
und
Mein Nachbar geht mir auf den Sack, schick dem aber mal einen bösen Brief, vielleicht ist dann Ruhe, klagen will ich nicht unbedingt. Später kommt es zur Klage
?
Der RA wird ja im Zweifel immer sagen, lass es erstmal so versuchen, bevor du klagst, oder?
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Re: Wann entsteht die Geschäftsgebühr?
Kann sein, kann ich aber nicht mehr beurteilen. Ich habe irgendwie alles verdrängt, was da so "typisch Klausur" ist.Tobias__21 hat geschrieben:Die Geschäftsgebühr wird ja in der Regel das sein, was in den Klausuren unter "außergerichtliche Kosten" läuft.
Ich denke schon.Tobias__21 hat geschrieben:Also die Kosten die nicht unter 91 ZPO fallen. Was ist denn, wenn der RA die Gegenseite anschreibt und SE fordert, die aber stur bleibt. Wird dann eine Geschäftsgebühr fällig, wenn es dann doch zur Klage kommt?
Ja. Im ersten Fall nur Verfahrensgebühr, ggf. Terminsgebühr. Im zweiten Fall Geschäfts- und Verfahrensgebühr, ggf. Terminsgebühr.Tobias__21 hat geschrieben:Unterscheiden sich die Fälle:
Mein Nachbar geht mir auf den Sack, verklag den sofort auf SE.
und
Mein Nachbar geht mir auf den Sack, schick dem aber mal einen bösen Brief, vielleicht ist dann Ruhe, klagen will ich nicht unbedingt. Später kommt es zur Klage
Das dürfte RA-, mandanten- und einzelfallabhängig sein...Tobias__21 hat geschrieben:?
Der RA wird ja im Zweifel immer sagen, lass es erstmal so versuchen, bevor du klagst, oder?
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Re: Wann entsteht die Geschäftsgebühr?
Danke
Wenn es nun eine Geschäftsgebühr fällig wird und es zur Klage kommt, muss ich die Geschäftsgebühr ja als SE Posten einklagen. Die wird aber anteilig angerechnet, also ist auch nur die Hälfte der Geschäftsgebühr mein Schaden, oder setz ich die Geschäftsgebühr in der Klage voll an, etwa wenn ich den RA schon bezahlt habe und man verrechnet das dann einfach hinterher bei den Kosten, sprich der Gegner zahlt dann bei 91 ZPO die Verfahrensgebühr abzgl. hälftige Geschäftsgebühr.
Ich würde sagen, Geschäftsgebühr voll als Schaden ansetzen oder Freistellung in voller Höhe beantragen (sofern noch nicht bezahlt) und über 91 ZPO korrigiert es sich ja dann eh wieder, da dort dann die Hälfte Geschäftsgebühr von der Verfahrensgebühr abgezogen wird.
Wenn es nun eine Geschäftsgebühr fällig wird und es zur Klage kommt, muss ich die Geschäftsgebühr ja als SE Posten einklagen. Die wird aber anteilig angerechnet, also ist auch nur die Hälfte der Geschäftsgebühr mein Schaden, oder setz ich die Geschäftsgebühr in der Klage voll an, etwa wenn ich den RA schon bezahlt habe und man verrechnet das dann einfach hinterher bei den Kosten, sprich der Gegner zahlt dann bei 91 ZPO die Verfahrensgebühr abzgl. hälftige Geschäftsgebühr.
Ich würde sagen, Geschäftsgebühr voll als Schaden ansetzen oder Freistellung in voller Höhe beantragen (sofern noch nicht bezahlt) und über 91 ZPO korrigiert es sich ja dann eh wieder, da dort dann die Hälfte Geschäftsgebühr von der Verfahrensgebühr abgezogen wird.
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Re: Wann entsteht die Geschäftsgebühr?
§ 15a Abs. 2 RVG!
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Re: Wann entsteht die Geschäftsgebühr?
Wollt den grad rankommentieren. Steht schon da Alles wieder vergessen...surcam hat geschrieben:§ 15a Abs. 2 RVG!
Danke!
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