Abtretung erfüllungshalber?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Abtretung erfüllungshalber?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich wende mich hilfesuchend an Euch:

Wann ist eine Abtretung erfüllungshalber vorgenommen?

A hat gegen mich eine titulierte Forderung über 100€, ich trete ihm Ansprüche, deren Höhe noch nicht bestimmt ist, meinerseits ab. Die auf Grund der Abtretung geleisteten Zahlungen sollen mit der Forderung verrechnet werden.

Ist das eine Abtretung erfüllungshalber?
nirta.k
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Beitrag von nirta.k »

Naja, kommt drauf an, auf welcher Seite Du steht.

Im Zweifel ist wohl nicht davon auszugehen, dassder Gläubiger das Insolvenzrisiko des Drittschuldners tragen will...
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Kiesela
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Beitrag von Kiesela »

Ich sehe hier auch keinen Grund, aus dem der Gläubiger sich hier auf eine Annahme an Erfüllungs statt einlassen sollte. Also Annahme erfüllungshalber (+)
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