Ich wende mich hilfesuchend an Euch:
Wann ist eine Abtretung erfüllungshalber vorgenommen?
A hat gegen mich eine titulierte Forderung über 100€, ich trete ihm Ansprüche, deren Höhe noch nicht bestimmt ist, meinerseits ab. Die auf Grund der Abtretung geleisteten Zahlungen sollen mit der Forderung verrechnet werden.
Ist das eine Abtretung erfüllungshalber?
Abtretung erfüllungshalber?
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