Hallihallo,hab mal eine frage.
wenn ein 6jähriger sich süßigkeiten kauft, zusammen mit seinem freund(7jahre)und und nach abschluß des kaufvertrages kommt es zu einem zwischenfall,der 7jährige schnappt sich darauf hin das geld, welches noch auf tresen liegt, u. beide rennen weg.verkäufer hinterher,kommt zu gerangel, geld fällt runter, 6jähriger hebt es wieder auf.wer ist eigentümer des geldes?meines erachtens ja der verkäufer, KV ja schon abgeschlossen. ABER der der 6jährige ist ja geschäftsunfähig->nichtig.kann der verkäufer da die herausgabe des geldes verlangen?und was ist mt dem 7jährigen,der hat das geld ja weggenommen.hab da so meine probleme mit geschäftsunfähigkeit/beschr. geschäftsfähigkeit.
P
Abschluß KV, Geschaftsunfähigkeit
Moderator: Verwaltung
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
-
- Power User
- Beiträge: 536
- Registriert: Samstag 4. September 2004, 22:05
am rande: die geschäftsunfähigkeit führt ja lediglich zur schwebenden unwirksamkeit aber noch nicht direkt zur nichtigkeit.
vorallem solltest du dir das abstraktionsprinzip nochmals genauer anschauen und das verpflichtungsgeschäft vom verfügungsgeschäft trennen und die problematik präziser schildern- bei dem chaos ist es mir zu müßig den sachverhalt genauer zu untersuchen.
vorallem solltest du dir das abstraktionsprinzip nochmals genauer anschauen und das verpflichtungsgeschäft vom verfügungsgeschäft trennen und die problematik präziser schildern- bei dem chaos ist es mir zu müßig den sachverhalt genauer zu untersuchen.
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
jaja,das chaos hab ich mir übrigens nicht ausgedacht.und bezüglich der grammatik,dies ist kein formelles schreiben,der einfachheit halber und wenn es schnell gehen muß schreibe ich "private" mails immer so.also keine panik!
bezüglich des geldes vom 6jährigen,er hat es von der oma seines freundes bekommen.aber zuwendungen sind ja nur gegenüber dem gesetzlichen vertreter möglich, bei geschäftsunfähigen.sie selber können zb. keine schenkungen eingehen, soweit ich weiß...
übrigens,weiß ich durchaus die leertaste zu benutzen...und wenn wir schon mal dabei sind, ich bevorzuge meist "ß" anstatt "ss", falls es euch noch nicht aufgefallen sein sollte.
P
bezüglich des geldes vom 6jährigen,er hat es von der oma seines freundes bekommen.aber zuwendungen sind ja nur gegenüber dem gesetzlichen vertreter möglich, bei geschäftsunfähigen.sie selber können zb. keine schenkungen eingehen, soweit ich weiß...
übrigens,weiß ich durchaus die leertaste zu benutzen...und wenn wir schon mal dabei sind, ich bevorzuge meist "ß" anstatt "ss", falls es euch noch nicht aufgefallen sein sollte.
P