Abschluß KV, Geschaftsunfähigkeit

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Abschluß KV, Geschaftsunfähigkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallihallo,hab mal eine frage.
wenn ein 6jähriger sich süßigkeiten kauft, zusammen mit seinem freund(7jahre)und und nach abschluß des kaufvertrages kommt es zu einem zwischenfall,der 7jährige schnappt sich darauf hin das geld, welches noch auf tresen liegt, u. beide rennen weg.verkäufer hinterher,kommt zu gerangel, geld fällt runter, 6jähriger hebt es wieder auf.wer ist eigentümer des geldes?meines erachtens ja der verkäufer, KV ja schon abgeschlossen. ABER der der 6jährige ist ja geschäftsunfähig->nichtig.kann der verkäufer da die herausgabe des geldes verlangen?und was ist mt dem 7jährigen,der hat das geld ja weggenommen.hab da so meine probleme mit geschäftsunfähigkeit/beschr. geschäftsfähigkeit.
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Baron
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Beitrag von Baron »

es ist schwer zu sagen, wer der eigentümer ist, wenn Du nicht schreibst, wer der eigentümer am anfang war (ich vermute mal der 6jährige, dann ist er auch eigentümer geblieben).

Du könntest übrigens die leertaste und auch mal "enter" zwischen den sätzen benutzen -> liest sich besser.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Und Großschreibung! Entgegen anderslautender Gerüchte ist dies durchaus noch in!
spalter
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Beitrag von spalter »

am rande: die geschäftsunfähigkeit führt ja lediglich zur schwebenden unwirksamkeit aber noch nicht direkt zur nichtigkeit.

vorallem solltest du dir das abstraktionsprinzip nochmals genauer anschauen und das verpflichtungsgeschäft vom verfügungsgeschäft trennen und die problematik präziser schildern- bei dem chaos ist es mir zu müßig den sachverhalt genauer zu untersuchen.
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Baron
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Beitrag von Baron »

die geschäftsunfähigkeit führt ja lediglich zur schwebenden unwirksamkeit aber noch nicht direkt zur nichtigkeit.
ja. aber nur die beschränkte. nicht die volle.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

jaja,das chaos hab ich mir übrigens nicht ausgedacht.und bezüglich der grammatik,dies ist kein formelles schreiben,der einfachheit halber und wenn es schnell gehen muß schreibe ich "private" mails immer so.also keine panik!
bezüglich des geldes vom 6jährigen,er hat es von der oma seines freundes bekommen.aber zuwendungen sind ja nur gegenüber dem gesetzlichen vertreter möglich, bei geschäftsunfähigen.sie selber können zb. keine schenkungen eingehen, soweit ich weiß...

übrigens,weiß ich durchaus die leertaste zu benutzen...und wenn wir schon mal dabei sind, ich bevorzuge meist "ß" anstatt "ss", falls es euch noch nicht aufgefallen sein sollte.
P
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