Zustandsstörung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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junior
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Zustandsstörung

Beitrag von junior »

Ich habe ein kleines Prob, ein morscher Baum stürzt um, dass der Baum aufgrund seiner Krankheit nicht mehr standsicher war konnte der Eigenmtümer jedoch nicht feststellen.

Kann man von dem ET BEseitigung nach 1004 verlangen, wenn ja warum ist er Störer ?? Er konnte es ja nicht erkennen ..
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

vereinfacht dargestellt ist störer derjenige, dem die beeinträchtigung zugerechnet werden kann.
die beeinträchtigung als solche muß nicht verschuldet, aber rechtswidrig sein. ( die beeinträchtigung; nicht auf das verhalten des eigentümers des baumes abstellen)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bei der Einwirkung von Naturkräften ist für die Zurechnung jedoch darauf abzustellen, ob die Beeinträchtigung auf eine pflichtwidrige Unterlassung zurück zu führen ist (BGH V ZR 99/03).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Es kommt nicht auf das Verschulden des Baumeigentümers an, es kommt grds. nur auf seine Möglichkeit zur Einflussnahme bzw. Störungsabwehr an.

Medicus und Canaris kommen auf die Zurechenbarkeit üb. die §§ 906 ff. und dem daraus gewonnen Rechtsgedanken, dass ein ET grds. verpflichtet ist gefahrdrohende Anlagen zu beseitigen.

Die Gegenmeinung vertreten durch Picker stellt auf eine Rechtsursupation ab, je nach dem, ob der ET des Baumes an seinem ET festhält kommt es zu einer Beseitigungspflicht.

Canaris sieht im Ergebnis eine BEseitigungspflicht für umgestürzte Bäume immer für gegeben an, begründet dies aber nciht wirklich - bzw. ich verstehe es einfach nicht #-o
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