Rücktritt bei Privatkauf

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Gesperrt
Gelöschter Nutzer

Rücktritt bei Privatkauf

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

habe bei ebay von privat per Sofortkauf Rennradpedale (Schuhe rasten im Pedal ein) im Wert von 40,- Euronen gekauft, die als "neuwertig und kaum gebraucht" beschrieben wurden und auf dem Foto augenscheinlich auch so waren. Neuwert ist ca. 79,-
Bei Erhalt mußte ich feststellen, daß die Ware alles andere als neuwertig war. Es sind deutliche Sturzspuren zu sehen, die Pedalplatten für die Schuhe sind so verschlissen, daß ich neue kaufen müßte um die verschrmmtan Pedale zu nutzen.

Habe dem Verkäufer deshalb freundlich gemäß BGB zweimal Fristen gesetzt zur Nacherfüllung, um dann mein Rücktrittsverlangen zu äußern inkl. Ersatz der entstandenen bzw. entstehenden Porto- und Versandkosten (letzteres per Einschreiben-Rückschein).

Er stellt sich stumm. meldet sich nicht und scheint das aussitzen zu wollen.
Nun ist das ja von geringfügigem Streitwert, aber gibt es nun meinerseits eine Möglichkeit diesen Menschen zu "zwingen"? Oder muss ich diese Kröte einfach schlucken?
Kann ich Betrugsanzeige erstatten oder geht dies bei diesem geringen Wert gar nicht?

Liebe Grüße
Thomas
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

Ziffer 2 der Forenregeln im Volltext
2. Konkrete Rechtsberatung
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet im Wesentlichen eine konkrete Rechtsberatung außerhalb eines förmlichen Mandatsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt. Daher können im Jurawelt-Forum (und nicht nur hier) nur abstrakte Rechtsfragen gestellt und diskutiert werden. Sobald erkennbar ist, daß es sich um einen tatsächlichen Fall bzw. eine reale Begebenheit handelt, wird schon die Frage kommentarlos von den Moderatoren gelöscht. Hierzu sind diese ausdrücklich verpflichtet. Über Sinn oder Unsinn dieses Gesetzes kann man leidlich diskutieren, zumal ob seines geschichtlichen Hintergrundes. Es ist aber nunmal geltendes Recht, und daran muß sich jeder halten.
Deine Frage wird in diesem Forum niemand beantworten. Wende dich doch an einen Anwalt. Und um dem Mod mal vorzugreifen:

Der thread wird gesperrt und alsbald gelöscht. :D
Benutzeravatar
Alexander Otto
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 68
Registriert: Donnerstag 4. Dezember 2003, 13:12

Beitrag von Alexander Otto »

Dem kann und muss ich mich voll anschließen. Vielen Dank für die Mitarbeit, Herr freier Mitarbeiter ;-).

Der Thread wird gesperrt.
Gesperrt