Hallo,
habe bei ebay von privat per Sofortkauf Rennradpedale (Schuhe rasten im Pedal ein) im Wert von 40,- Euronen gekauft, die als "neuwertig und kaum gebraucht" beschrieben wurden und auf dem Foto augenscheinlich auch so waren. Neuwert ist ca. 79,-
Bei Erhalt mußte ich feststellen, daß die Ware alles andere als neuwertig war. Es sind deutliche Sturzspuren zu sehen, die Pedalplatten für die Schuhe sind so verschlissen, daß ich neue kaufen müßte um die verschrmmtan Pedale zu nutzen.
Habe dem Verkäufer deshalb freundlich gemäß BGB zweimal Fristen gesetzt zur Nacherfüllung, um dann mein Rücktrittsverlangen zu äußern inkl. Ersatz der entstandenen bzw. entstehenden Porto- und Versandkosten (letzteres per Einschreiben-Rückschein).
Er stellt sich stumm. meldet sich nicht und scheint das aussitzen zu wollen.
Nun ist das ja von geringfügigem Streitwert, aber gibt es nun meinerseits eine Möglichkeit diesen Menschen zu "zwingen"? Oder muss ich diese Kröte einfach schlucken?
Kann ich Betrugsanzeige erstatten oder geht dies bei diesem geringen Wert gar nicht?
Liebe Grüße
Thomas
Rücktritt bei Privatkauf
Moderator: Verwaltung
Hallo,
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- Alexander Otto
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