Bei GmbH`s mit mehr als 500 Arbeitnehmer ist nach dem BetrVG ein Aufsichtsrat einzurichten. Meine Frage ist: Wer wählt den Aufsichtsrat? Die Gesellschafterversammlung? Hat ein einzelner Gesellschafter ab einer bestimmten Beteiligung oder generell ein Recht darauf, jemanden in den Aufsichtsrat zu entsenden?
Gruß
Frank
Aufsichtsrat bei einer GmbH
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Also der Aufsichtsrat wird ja dann nur zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Dieses Drittel wird dann von den Arbeitnehmern des Betriebes selbst gewählt (geheime Wahl), Da ansonsten Vorschriften des AktG anzuwenden sind nehme ich an, dass die Gesellschafterversammlung den Rest wählen darf.
Ab welcher Beteiligung ein Gesellschafter dann entsenden darf ist Frage der Satzung würde ich sagen (diesbez bin ich mir aber nicht sicher, vielleicht kann ja mal einer nachschlagen)
Ab welcher Beteiligung ein Gesellschafter dann entsenden darf ist Frage der Satzung würde ich sagen (diesbez bin ich mir aber nicht sicher, vielleicht kann ja mal einer nachschlagen)