Aufsichtsrat bei einer GmbH

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Aufsichtsrat bei einer GmbH

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bei GmbH`s mit mehr als 500 Arbeitnehmer ist nach dem BetrVG ein Aufsichtsrat einzurichten. Meine Frage ist: Wer wählt den Aufsichtsrat? Die Gesellschafterversammlung? Hat ein einzelner Gesellschafter ab einer bestimmten Beteiligung oder generell ein Recht darauf, jemanden in den Aufsichtsrat zu entsenden?

Gruß

Frank
chris0
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Beitrag von chris0 »

Also der Aufsichtsrat wird ja dann nur zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Dieses Drittel wird dann von den Arbeitnehmern des Betriebes selbst gewählt (geheime Wahl), Da ansonsten Vorschriften des AktG anzuwenden sind nehme ich an, dass die Gesellschafterversammlung den Rest wählen darf.
Ab welcher Beteiligung ein Gesellschafter dann entsenden darf ist Frage der Satzung würde ich sagen (diesbez bin ich mir aber nicht sicher, vielleicht kann ja mal einer nachschlagen)
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