§ und Art.

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Kadet
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§ und Art.

Beitrag von Kadet »

Kann mir jemand sagen, warum z.B. das Wechsel- und ScheckGesetz in Artikel gegliedert ist; andere Zivilrechtsquellen i.d.R. aber in Paragraphen ?

Erschließt sich daraus irgend ein Sinn, oder ist es eher willkürlich ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

ohne die antwort jetzt genau zu kennen:

die von dir genannten gesetze sind ja alle nicht mehr so ganz neu, wie z.b. auch das rberg. glaube deshalb, dass es zur zeit der entstehung dieser gesetze üblicher war, die gesetze in art. zu gliedern.

gruss, huckster
nirta.k
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Beitrag von nirta.k »

Könnte damit zu tun haben, dass durch das Wechselgesetz die Abkommen der Genfer Wechselrechtskonferenz umgesetzt wurden, die eine Vereinheitlichung des Wechselrechts in (fast) ganz Europa, sowie Japan und einigen südamerikansichen Staaten erreichen wollten.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ huckster1980: Da zeigt sich mal wieder, wie wichtig es doch ist, die Grundlagenveranstaltungen zu besuchen ...

Das WechselG ist vom 21.6.1933, das ScheckG vom 14.8.1933.
Das BGB ist vom 18.8.1896. Trotzdem ist es in §§ gegliedert. Das EGBGB vom gleichen Datum ist übrigens auch in Artikel gegliedert.

Die Vermutung meines Vorredners greift jedenfalls für das EGBGB nicht ... die Wikipedia weiß übrigens noch folgendes beizusteuern: "Im bayerischen Landesrecht gliedert man formelle Gesetze, das heißt Gesetze, die vom Landesgesetzgeber, dem Landtag, erlassen wurden, in Artikel, hingegen Rechtsvorschriften, die unterhalb des Gesetzes stehen (Rechtsverordnungen, Satzungen) in Paragraphen."
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ huckster1980: Da zeigt sich mal wieder, wie wichtig es doch ist, die Grundlagenveranstaltungen zu besuchen ...
welche war das denn!? historische grundlagen des bgb? ich habe trotzdem zweifel, dass das eine sooooo wichtige veranstaltung ist. :D
Das WechselG ist vom 21.6.1933, das ScheckG vom 14.8.1933.
Das BGB ist vom 18.8.1896. Trotzdem ist es in §§ gegliedert.
das widerspricht übrigens nicht dem was ich gesagt habe. ich habe "üblicher" geschrieben.

gruss, huckster
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