Kann mir jemand sagen, warum z.B. das Wechsel- und ScheckGesetz in Artikel gegliedert ist; andere Zivilrechtsquellen i.d.R. aber in Paragraphen ?
Erschließt sich daraus irgend ein Sinn, oder ist es eher willkürlich ?
§ und Art.
Moderator: Verwaltung
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@ huckster1980: Da zeigt sich mal wieder, wie wichtig es doch ist, die Grundlagenveranstaltungen zu besuchen ...
Das WechselG ist vom 21.6.1933, das ScheckG vom 14.8.1933.
Das BGB ist vom 18.8.1896. Trotzdem ist es in §§ gegliedert. Das EGBGB vom gleichen Datum ist übrigens auch in Artikel gegliedert.
Die Vermutung meines Vorredners greift jedenfalls für das EGBGB nicht ... die Wikipedia weiß übrigens noch folgendes beizusteuern: "Im bayerischen Landesrecht gliedert man formelle Gesetze, das heißt Gesetze, die vom Landesgesetzgeber, dem Landtag, erlassen wurden, in Artikel, hingegen Rechtsvorschriften, die unterhalb des Gesetzes stehen (Rechtsverordnungen, Satzungen) in Paragraphen."
Das WechselG ist vom 21.6.1933, das ScheckG vom 14.8.1933.
Das BGB ist vom 18.8.1896. Trotzdem ist es in §§ gegliedert. Das EGBGB vom gleichen Datum ist übrigens auch in Artikel gegliedert.
Die Vermutung meines Vorredners greift jedenfalls für das EGBGB nicht ... die Wikipedia weiß übrigens noch folgendes beizusteuern: "Im bayerischen Landesrecht gliedert man formelle Gesetze, das heißt Gesetze, die vom Landesgesetzgeber, dem Landtag, erlassen wurden, in Artikel, hingegen Rechtsvorschriften, die unterhalb des Gesetzes stehen (Rechtsverordnungen, Satzungen) in Paragraphen."
welche war das denn!? historische grundlagen des bgb? ich habe trotzdem zweifel, dass das eine sooooo wichtige veranstaltung ist.@ huckster1980: Da zeigt sich mal wieder, wie wichtig es doch ist, die Grundlagenveranstaltungen zu besuchen ...
das widerspricht übrigens nicht dem was ich gesagt habe. ich habe "üblicher" geschrieben.Das WechselG ist vom 21.6.1933, das ScheckG vom 14.8.1933.
Das BGB ist vom 18.8.1896. Trotzdem ist es in §§ gegliedert.
gruss, huckster