Mietrecht: Kündigung unter Bedingung--> wirksam??

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Mietrecht: Kündigung unter Bedingung--> wirksam??

Beitrag von Gelöschter Nutzer »


Hallo ihr Lieben!
Habe mal eine (eigentlich recht simple) Frage!
Wenn man ein Wohnungsmietvertrag schriftlich kündigt, unter der Bedingung, dass die Kündigung nur dann gelten soll, dass der Mietvertrag mit dem neuen Vermieter auch tatsächlich zustande kommt.
Der alte Vermieter bestätigt die Kündigung, hat die Bedingung aber nicht ausgeschlossen. Nun will der alte Vermieter, dass der Mieter die Wohnung verlässt, aber dieser hat keine neue Wohnung und meint, die Kündigung sei nicht wirksam geworden, weil die Bedingung nicht eingetreten ist!
Ist die Kündigung nun wirksam geworden, oder ist die Bedingung nicht Bestandteil der Kündigung geworden????
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kündigung ist Gestaltungsrecht, damit bedingungsfeindlich, abgesehen von Rechts- und Potestativbedingungen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke für die schnelle Antwort!
Vielleicht kannst du das ein wenig genauer schreiben?! Bin erst im 2ten Semester. Beispiele wären auch toll!
LG
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

DIe Kündigung ist ein Gestaltungsrecht, d.h. mit AUsspruch gestaltet sich die Rechtslage um, auf eine Reaktion der Vertragsgegenseite kommt es nicht an. Ein solches Gestaltungsrecht verträgt aber keine Bedingung, da die Rechtslage in dem Falle keine Unsicherheit verträgt - damit bedingungsfeindlich.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Heißt das also, mit der schriftlichen Kündigung des Mieters ist die Rechtslage umgestaltet worden. Eine Bestätigung der Kündigung des Vermieters war nicht nötig (höchstens vielleicht zu Beweiszwecken). Die Bedingung des Mieters, dass die Kündigung nur wirksam sein soll, wenn der neue Mietvertrag zustande gekommen ist, ist nicht gültig?
Die Kündigung ist also in jedem Fall wirksam geworden??

DAnke für die Geduld ;-)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mit der Kündigung verhält es sich so wie zwischen einen Paar. Wenn beispielsweise Partner A zu Partner B sagt. Du, Schatz, ich habe keine Lust mehr unsere Beziehung fortzusetzen, ich mache Schluss, dann ist es relativ wurscht, ob Partner B sagt, ich bin damit nicht einverstanden oder ob er überhaupt etwas sagt!

Man sollte aber sicherstellen, dass Partner B auch gehört hat, das man gekündigt hat! :D
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