A pflanzt einen Baum, jahrzehnte später erkrankt dieser und droht umzustürzen. Sein Nachbar verlangt Beseitigung, da die Gefahr der Beschädigung seines Hauses besteht.
Der Nachbar könnte einen Anspruch auf Unterlassen haben, soweit so gut. Aber ist A Handlungsstörer od. Zustandsstörer ?? Er hat den Baum ja selber gepflanzt und dies ist adäquat kausal für die drohende Beeinträchtigung
Handlungsstörer
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