Frage zum KaufR - Nacherfüllung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Frage zum KaufR - Nacherfüllung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo, ich hätte eine kurze Frage zur Nacherfüllung:

Wann ist eine Alternative (zB. Reperatur) wesentlich kostengünstiger als die andere Alternatuve (zB Ersatzliefererung)? Der Verkäufer muß meines Wissens nicht die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung vornehemen, wenn diese wesentlich kostenintensiver ist. Mein Problem ist die Abgrenzung - Wann ist eine Alternative wesentlich günstiger/teurer als die andere?

Lieben Dank schonmal,
Söckchen
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Homer_Jay
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Beitrag von Homer_Jay »

zu § 439 lesen
Nach dem Wortlaut hat der Käufer das Wahlrecht. 439 dient auch zum Teilen der Umsetzung der (verbraucherschützenden EG-RL)44/1999 EG RL
Grüße
von HomI einem Homie
chris0
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Beitrag von chris0 »

als Richtwert gelten etwa 10%, d.h Unverhältnismäßigkeit der einen Nacherfüllungsart liegt vor, wenn diese mind. 10% teurer ist als die andere. Bei Vertretenmüssen des Verkäufers wird teilweise vertreten, dass 20% Mehrkosten noch verhältnismäßig seien.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Okay, Danke Euch beiden - jetzt weiß ich Bescheid! :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Und gleich noch eine Frage hinterher..: ;)

Wenn die mangelhafte Sache nun repariert wird, hat dann der Gläubiger während dieser Reperaturzeit einen Anspruch auf Ersatz?
Meines Wissens ist das nicht der Fall. Stimmt das?
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Homer_Jay
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Beitrag von Homer_Jay »

der Nacherfüllungsanspruch tritt an die Stelle (in modifiz. Form) des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs--> eine Denkfrage befindet sich der V dann evtl.im Verzug?mit der Lieferung der einwandfreien Ware?
Grüße
von HomI einem Homie
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