Mietrecht / Angebot durch Überweisung des Mietzinses

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Gelöschter Nutzer

Mietrecht / Angebot durch Überweisung des Mietzinses

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

A hat in dem Mehrfamilienhaus des V insg. 2 Wohnungnen angemietet. In der unteren wohnt er, in der oberen hat er seinen Arbeitsplatz.
Im Mietvertrag wurde festgehalten, dass es sich um ein zum Nov. jeden Jahres befristetes Mietverhältnis handle, dass sich jedoch jeweils um 1 Jahr verlängern kann.
Die Untervermietung wurde ausgeschlossen.

Im Okt. 2001 zog der D in die obere Wohnung ein und bezahlte den im Mietvertrag vereinbarten Mietzins per Dauerauftrag.

In 2004 kündigt A alle Mietverhältnisse.

Im Jahr 2005 behauptet nun V gegenüber A und D, dass er noch einen Mietzinsanspruch iHv 1000€ hätte, da die vereinbarte Miete 500€ und nicht wie überwiesen 450€ beträgt.

D hält V nun entgegen, dass das Mietverhältnis zwischen A und V aufgrund der Befristung geendet hat. D erklärt, dass es für V durch seinen Einzug und der Entrichtung des Mietzinses durch ihn (D) erkennbar gewesen sei, dass A kein Interesse mehr an der Verlängerung des Mietverhältnisses bzgl. der oberen Wohnung gehabt hätte. Die Kündigung des A über die obere Wohnung wäre unerheblich.

Indem D dem V auch im Nov. 2001 den Mietzins i.H.v. 450€ per Dauerauftrag überwiesen hat, hätte er dem V ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages unterbreitet. V hätte das Angebot angenommen, indem er nicht im November 2001 die Höhe des Mietzinses gerügt hätte bzw. dem D erklärt hätte, dass er mit der Höhe nicht einverstanden wäre.

Auch war es dem V durch A mitgeteilt worden, dass nun D (seit 2001) und seit 2003 auch D's Lebensgefährtin L in der Wohnung wohnt.

Das V nun erst im Jahre 2005 behauptet, D hätte zu wenig gezahlt, wäre unerheblich.

D erklärt dem V, dass durch das rügelose Akzeptieren des Mietzinses im Nov. 2001 und in den Folgemonaten ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen sei. Er sei daher an die im Mietvertrag A - V getroffenen Vereinbarungen nicht gebunden, sondern es gelten die normalen gesetzlichen Vorschriften.


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Diesen "kleinen" Fall habe vor kurzem mitbekommen. Mich würde nun interessieren, wie ihr den Fall seht. :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hmm.. Keine Idee oder Meinung dazu? :-k
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