Hallo,
sitze gerade an einem Problem. Ein Baum droht auf einen Parkplatz zustürzen und dabei Schäden anzurichten.
Liegt hier ein Beseitigungsanspruch vor (1004)?? Der ET des Parplatzes kann diesen ja nicht nutzen, da ein Schaden droht. Oder vielmehr ein Unterlassungsanspruch, es geht ja primär um die Verhinderung einer Eigentumsbeeinträchtigung durch das drohende Umstürzen!
Danke für die Hilfe!
Möglicherweise Anspruch auf Unterlassung ??
Moderator: Verwaltung