§ 812 "ohne rechtlichen Grund"

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

§ 812 "ohne rechtlichen Grund"

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Da jetzt die Hausarbeiten vorbei sind würd ich gern mal wissen ob ich das falsch gemacht habe:

Minderjähriger beauftragt jemanden, einen Mietvertrag zu schließen. Ohne Zustimmung.

Dann wird er volljährig, bis dahin keine Genehmigung des Vertrages, und überweist 100 Euro um den Mietvertrag zu erfüllen. Dadurch haben wir gesagt genehmigt er konkludent.

Später fällt die Geschäftsgrundlage des Mietvertrages weg und gefragt ist halt nach Anspruch auf Rückgabe der 100 Euro. Könnte er dann aber einen Anspruch aus 812 I 1. Fall haben, weil der Rechtsgrund, also der Mietvertrag, sozusagen erst mit bzw. nach dem Zeitpunkt der Überweisung erfolgt ist?
Jauernig und ein BGH Urteil sagen, beim schw. unwi. Vertrag wäre dazu zumindest Voraussetzung, dass Kenntnis der schw. Unw. vorliegt. Was vorliegend nicht angenommen werden kann.

Ich hab jetzt gesagt, kein rechtlicher Grund, aber Anspruch aus 812 wäre im Widerpruch zur Bejahung des Vertragsverhä. durch die Genehmigung. Nach Treu und Glauben nicht vereinbar, also im Zweifel nach Abwägung der Interessen beider kein Anspruch trotz fehlehdem Grund.

Was sagt ihr?
Antworten