§ 357 BGB

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

§ 357 BGB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

§ 357 II BGB sagt ja:

Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.

Ich suche Urteile oder sogar Aufsätze hinsichtlich der Möglichkeit Waren mit einem Wert über 40,00 EUR unfrei an den Unternehmer zurückzusenden.

Hat da jemand netter Weise eine Fundstelle?
Antworten