Hallo,
ich hänge grade bei folgendem Fall etwas fest:
Lieferant L verkauft Ware unter verlängertem Eigentumsvorbehalt an Händler H, dieser verkauft die Sache an Käufer K weiter. K zahlt den Kaufpreis an H. H wird insolvent und L will nun die Sache von K herausverlangen. Um das zu vermeiden zahlt K den Kaufpreis nochmals an L. Von wem kann nun K das Geld zurückverlangen?
An sich hat K doch wirksam Eigentum an der Sache erworben. Wenn er nichts von dem verlängerten Eigentumsvorbehalt und der damit einhergehenden Abtretung der Kaufpreisforderung an L gewusst hat, hat er doch auch an H befreiend geleistet (§ 407). Damit müsste er das Geld doch von L wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen können? Oder bin ich da irgendwo einem Denkfehler aufgesessen? Ich würde mich freuen, wenn mir da irgendjemand wieder auf's Pferd helfen könnte
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Moderator: Verwaltung