Darstellung von Meinungsstreit

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Darstellung von Meinungsstreit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hätte mal 2 Fragen:

Würde gerne mal wissen, wie man am Besten einen Meinungsstreit darstellt.

Habe nämlich das Problem, dass die jeweilige Ansicht die Argumente der anderen Ansicht aufgreift, und dass es so bei einer Streitentscheidung zu einer (unnötigen) Wiederholung kommen würde.

Hat jemand eine Idee?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Es gibt 2 Arten, Meinungsstreitigkeiten aufzubauen:

1. Möglichkeit:
Meinung A komplett aufbauen.
Meinung B komplett aufbauen.
-> Entscheidung.

2. Möglichkeit:
Meinung A, 1. Argument
Meinung B, 1. Gegenargument
Meinung A, 2. Argument
Meinung B, 2. Gegenargument
-> Entscheidung

Schöner ist die 2. Möglichkeit, da sie den Leser langsam durch die Argumente führt. Aber sie ist so einfach wie die erste und muss geübt werden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

P:S.: Ich hatte mal einige hundert Beiträge *heul*
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Baron
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Beitrag von Baron »

ich finde die erste möglichkeit sauberer, weil man damit nix durcheinander bringt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sie ist auch sauberer, aber sie ist ebenso weniger überzeugend. Wenn Du mit einem Block völlig durch bist und gut geschrieben hast, wird der Leser erst mal überzeugt sein, Block A sei die einzige mögliche Lösung, auch wenn Du dann zu "Deinem" Block B willst.

Wenn Du aber jedes Argument einer Meinung A gleich "zerstörst", erscheint Deine Lösung gleich als die einzig wahre.
Wie gesagt, die zweiteVariante braucht mehr Übung und ist schwerer.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hätte da auch noch eine kleine Frage:

Wie wird es denn gesehen, wenn es zu einem Problem 3-4 Meinungen gibt, Meinung 1 aber auf den vorliegenden Fall bezogen irgendwie abwegig erscheint. Kann ich mir die Argumente, die für Meinung 1 angeführt werden sparen, d.h einfach schreiben: "Theorie XY sieht das so...(ohne die Argumente der Theorie zu nennen, weil sie eben für den Fall irrelevant sind) ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn Du richtig geschickt bist (zumindest behaupten die Korrektoren das immer so), dann läßt Du erstens den Namen der Theorie weg und greifst das Problem immer genau da, wo es auch auftaucht. Dann hast Du nicht die GEfahr, unnütze Theorien abzuspulen und überzeugst durch Methodik.

"Hierfür müßte X ge-xxx-t haben. Fraglich ist aber, wie xxxen in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Besonderheit darin liegt, dass der Gläubiger ein Y ist, ausgelegt werden muss.
So kann man - ausgehend vom Wortlaut - darau abstellen, dass § A nicht anwendbar ist. In einem solchen Fall hätte X auch ge-xxx-t.
Hierfür spricht auch die Systematik, die das xxxen auch im Falle des zzz-ens, das einen Sonderfall des yyy-ens darstellt, unter den gemeinsamen Oberbegriff des xxx-ens stellt.
Allerdings könnte eine Auslegung nach Sinn und Zweck gegen eine solche Auslegung sprechen. So ist Sinn des xxx-ens gerade nicht, Fälle des yyy-ens zu erfaßen. Denn im Falle des yyy-ens wird der Gläubiger gerade besser gestellt als in den Fällen des xxx-ens, da es sich bei seinem Recht nicht um ein besitzloses Recht handelt, wie es aber bei Fällen des yyy-ens der Fall ist. Eine solche bewußte Schlechterstellung des Gläubigers wird auch durch die folgenden §§ CDE belegt, die hier ebenfalls auf eine Privilegierung, wie im Falle des xxx-ens, verzichten.
In Fällen, in denen der Gläubiger dementsprechend ein Y ist, gebietet es die teleologische Auslegung daher, keinen Fall des xxx-ens anzunehmen.
Genauso ist es auch im vorliegenden Fall. Mithin hat X nicht ge-xxx-t."
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, ich würde auch die zweite Variante bevorzugen, aber was schreib ich denn da in die Gliederung rein?
Wenn ich je ein Argument von jeder Seite bringe, dann bekomme ich oben in der Gliederung Probleme, Brauche doch auch passende
Überschriften.

Zweitens:
Wenn ich einen Meinungsstreit habe, dann werde ich doch bei der Streitentscheidung die Argumente der Ansicht wiederholen müsse, die ich bevorzuge, oder nicht? Um eine Wiederholung dieser Argumente wird man doch nicht herumkommen?
Ich kann ja nicht schreiben: Der zweiten Ansicht ist zu folgen. Und das wars.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ JM: nicht zu übertreffen :D , danke! :thumbleft:
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Poseidon:
Ad 1: Du machst dann die Überschriften idealerweise nicht nach Theorien (das bietet sich für Hausarbeiten an), sondern nach den Tatbestandsmerkmalen und der Rechtsfolge. Meist betrifft ein Theorienstreit ja entweder ein Tatbestandsmerkmal (anwendbar / nicht anwendbar) oder die rechtsfolge (so oder mit korrekturen).

Ad 2: Wenn Du richtig argumentierst, dann musst Du so einen "Bekenntnissatz" nicht bringen. Dann sprechen die Qualität der Argumente für sich. Natürlich mußt Du das sprachlich untermauern. Beispiel: Lehnst Du eine Meinung ab: "So kann man zunächst auf den Gedanken kommen". "Auf den ersten Blick spricht dagegegen". etc. Also leicht abschwächende Worte. Für Deine Meinung nimmst Du das dann eben nicht "Hiergegen IST einzuwenden". "Dagegen spricht ABER". Dann beendest Du mit der - nach einer guten Argumentation - einzig richtigen Conclusio: "DAHER", "MITHIN", etc. Vgl. auch mein Beispiel oben.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Müssen denn alle Argumente die man hat, im Meinungsstreot erwähnt werden, oder reihct es, wenn man 2-3 erwähnt und den rest dann in seiner Streitentscheidung verwendet, um die andere Ansicht zu entkräften?
Habe nämlich 5 zu 8 Argumente und am Ende bei der Streitentscheidung würde ich sonst alles nur wiederholen.....
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Poseidon hat geschrieben:Müssen denn alle Argumente die man hat, im Meinungsstreot erwähnt werden, oder reihct es, wenn man 2-3 erwähnt und den rest dann in seiner Streitentscheidung verwendet, um die andere Ansicht zu entkräften?
Habe nämlich 5 zu 8 Argumente und am Ende bei der Streitentscheidung würde ich sonst alles nur wiederholen.....
Das Kernargument der einen Meinung nennen (Subsumtion, Ergebnis nach dieser Meinung), dann der anderen Meinung (Subsumtion, Ergebnis nach dieser Meinung). Die Streitentscheidung müsste dann ausführlicher ausfallen (restliche Argumente einbauen). Das müssen nicht alle sein, es kommt immer darauf an, wie bedeutend der Meinungsstreit (in Rspr. und Lit.) für Deinen Fall ist.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Und wenn ich alle Argumente der einen Meinung in einem Block zusammenfpge und erwähne, dann muss ich doch nur nach dem letzten Satz subsumieren?

An diesem bescheuerten sitze ich schon seit 3 Tagen und weiss immer noch nicht, wie ich das aufbauen soll. Langsam dreh ich durch ](*,) [-o<
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Poseidon hat geschrieben:Und wenn ich alle Argumente der einen Meinung in einem Block zusammenfpge und erwähne, dann muss ich doch nur nach dem letzten Satz subsumieren? [-o<
Um dieser Schwierigkeit zu engehen, würde ich nur ein Kernargument der jeweiligen Meinung aufführen und danach subsumieren (sprich die jeweiligen Meinungen nicht so aufblähen mit Argumenten), dann Ergebnissatz.
Erst im Streitentscheid müssen die restlichen Argumente, die Du schon bei den jeweiligen Meinungen bringen wolltest, gegeneinander abgewogen werden (sprich hier sollte man dann mehr schreiben).
Man kann es sicherlich auch anders machen, nur aus eig. Erfahrung kann ich sagen, dass das bis jetzt immer gut geklappt hat.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Lies Kerbein,Die Darstellung eines Meinungsstreits in Klausur und
Hausarbeit,JuS 2002,S353ff.
Gruß
Novalis
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