A will gegen den B eine einstweilige Verfügung gerichtet auf Herausgabe einer Sache bei Gericht beantragen.
Nehmen wir an, dass der Herausgabeanspruch zwar besteht, das Gericht aber den Erlass der einstweilige Verfügung ablehnt, kann A dann ohne weiteres auf Herausgabe klagen oder steht dieser der ablehnende Beschluss im Weg?
einstweilige Verfügung
Moderator: Verwaltung
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
nein. da steht nix im weg. es kann nämlich sein, dass die eV nur deswegen abgelehnt wurde, weil es an dringlichkeit gefehlt hat.Nehmen wir an, dass der Herausgabeanspruch zwar besteht, das Gericht aber den Erlass der einstweilige Verfügung ablehnt, kann A dann ohne weiteres auf Herausgabe klagen oder steht dieser der ablehnende Beschluss im Weg?