Beschaffungsrisiko, § 276 I S.1 BGB

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Kadet
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Beschaffungsrisiko, § 276 I S.1 BGB

Beitrag von Kadet »

Fall: A übernimmt eine Gattungsschuld. Die Gattung geht unter.

HAftet er Verschuldensunabhängig nach § 276 I S.1 weil er ein Beschaffungsrisiko (Gattungsschuld) übernommen hat auf Schadensersatz ?

Oder endet das BEschaffungsrisiko mit dem UNtergang der GAttung ?
MIt der Folge, dass er sich, wenn möglich, nach § 280 I S.2 exculpieren kann ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

das Beschaffungsrisiko endet mit dem Untergang der ganzen Gattung, weil nach Auslegung der WE, die der Verkäufer machen will das so zu sehen ist, dass er gerade nicht mehr Garantie geben will, wenn die Beschaffung niemandem mehr gelingen kann.
furb
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Beitrag von furb »

das Beschaffungsrisiko endet mit dem Untergang der ganzen Gattung, weil nach Auslegung der WE, die der Verkäufer machen will das so zu sehen ist, dass er gerade nicht mehr Garantie geben will, wenn die Beschaffung niemandem mehr gelingen kann.
ganz genau
Kadet
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Beitrag von Kadet »

Besten Dank für die präzise Antwort =D>
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