Da das Forum endlich wieder läuft, gleich mal eine Frage zum Immobiliarsachenrecht:
Eigentümer E hat der Bank B an seinem Grundstück eine Grundschuld bestellt. Nachdem E verstorben ist, veräußern die Erben das Grundstück schnellstmöglich an D, ohne das zugrundeliegende Darlehen abgelöst zu haben.
Frage: Was werden die Erben unternehmen, um einen Konflikt mit der B zu vermeiden?
M.E. werden die Erben sich mit D auf einen entsprechend der Darlehensschuld geminderten Kaufpreis einigen. Dafür verpflichtet sich D, die Restforderung der B abzulösen.
Trifft das zu und wenn ja, muß sich B darauf einlassen?
Greets, S.
Immobiliarsachenrecht
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