Immobiliarsachenrecht

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Survivor
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Immobiliarsachenrecht

Beitrag von Survivor »

Da das Forum endlich wieder läuft, gleich mal eine Frage zum Immobiliarsachenrecht:

Eigentümer E hat der Bank B an seinem Grundstück eine Grundschuld bestellt. Nachdem E verstorben ist, veräußern die Erben das Grundstück schnellstmöglich an D, ohne das zugrundeliegende Darlehen abgelöst zu haben.

Frage: Was werden die Erben unternehmen, um einen Konflikt mit der B zu vermeiden?


M.E. werden die Erben sich mit D auf einen entsprechend der Darlehensschuld geminderten Kaufpreis einigen. Dafür verpflichtet sich D, die Restforderung der B abzulösen.

Trifft das zu und wenn ja, muß sich B darauf einlassen?

Greets, S.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
Survivor
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Beitrag von Survivor »

Kommt schon, Leute! Will denn niemand antworten???
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hm...also ich würde mal auf den ersten oberflächlichen Blick sagen: B muss genehmigen (§ 415 BGB).
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