Hallo,
mal angenommen, jemand hat ein Auto und ein Mechaniker äußert Bedenken, dass der Zustand nicht zu dem angegebenen Kilometerstand aufm Tacho passen kann. Wenn der Eigentümer nun ein Gutachten in Auftrag gibt, das klären soll, ob das stimmt, wie kann er dann die Kosten für das Gutachten vom Verkäufer des Autos zurückbekommen?
Läuft das im Wege des normalen Schadensersatzes nach 437, 280 I? Ist das Geld das er für das Gutachten ausgibt denn ein Schaden oder eine Aufwendung?
Ich krieg das irgendwie nicht gebacken
Würde mich freuen, wenn mir einer von euch auf die Sprünge helfen könnte
Gutachtenkosten einklagen? Aber wie?
Moderator: Verwaltung
Ich würde hier erstmal danach unterscheiden, was bei der Untersuchung rauskommt. Wenn sie keinen Mangel ergibt, können ihre Kosten kaum dem Verkäufer zur Last fallen.
Anders ist es, wenn sich ein Mangel herausstellt. Nach h.M . zum alten Recht sollte die Untersuchung dann von der (vertraglich vereinbarten) Nacherfüllung umfasst werden. Nach neuem Recht darf man daran zweifeln, Stichworte Verbot der Selbstvornahme, Wortlaut von § 439 Abs. 1, 2. Deshalb käme tatsächlich der Schadensersatz neben der Leistung in Betracht.
Anders ist es, wenn sich ein Mangel herausstellt. Nach h.M . zum alten Recht sollte die Untersuchung dann von der (vertraglich vereinbarten) Nacherfüllung umfasst werden. Nach neuem Recht darf man daran zweifeln, Stichworte Verbot der Selbstvornahme, Wortlaut von § 439 Abs. 1, 2. Deshalb käme tatsächlich der Schadensersatz neben der Leistung in Betracht.