Anwendbarkeit BGB

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Anwendbarkeit BGB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann mir mal jemand sagen welches Zivilrecht ich für einen Vertrag aus dem Jahre 1845 anwenden muss?
Entscheidend für die Anwendbarkeit ist ja der vertragsschluss und nicht die Zeit der Handlung.

Gibt es da so vergleichbare Regelung, wie diese Übergangsregelungen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

1845???? Naja, kommt drauf an in welchem Staat der Vertrag geschlossen wurde. Es gab verschiedene Rechtsordnungen.

Im Übrigen: Ansprüche sind verjährt.
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Bart Wux
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Beitrag von Bart Wux »

Poseidon hat geschrieben:Im Übrigen: Ansprüche sind verjährt.
:lmao:
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"

Robert Underdunk Terwilliger
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

der anspruch ist doch erst später entstanden.

vertrag 1845
vertragsbruch 1997

welches recht anwendbar?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

keiner eine brauchbare antwort?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

nichts?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann mir jemand sagen, wo im Internet ich vielleicht das Allgemeine Preußische Landrecht finden kann?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielleicht erzählst Du mal ein bißchen mehr über den Fall, dann könnte Dir vielleicht geholfen werden. Das Preußische ALR gibt es übrigens in einer schönen Buchausgabe, herausgegeben von Hans Hattenhauer. Sollte in jeder Unibibliothek zu finden sein.
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