Kann mir mal jemand sagen welches Zivilrecht ich für einen Vertrag aus dem Jahre 1845 anwenden muss?
Entscheidend für die Anwendbarkeit ist ja der vertragsschluss und nicht die Zeit der Handlung.
Gibt es da so vergleichbare Regelung, wie diese Übergangsregelungen?
Vielleicht erzählst Du mal ein bißchen mehr über den Fall, dann könnte Dir vielleicht geholfen werden. Das Preußische ALR gibt es übrigens in einer schönen Buchausgabe, herausgegeben von Hans Hattenhauer. Sollte in jeder Unibibliothek zu finden sein.