sind die §§ 355 insbesondere §357 II 2 eigentlich disponibel?
darf ein anbieter in seinen agb die kosten für die rücksendung (über 40€ warenwert) und die kosten auf den verbraucher abwälzen?
weiss da jemand eine quelle?
im palandt habe ich dazu nix gefunden. in 312f I 1 steht es für die dort genannten vorschriften ja ausdrücklich drin, ein solcher hinweis fehlt aber bei den §§355.
aber es würde doch keinen sinn machen, die vorschriften sind doch zum schutz der vertragspartei gedacht die das widerrufsrecht haben soll.
wenn der §357 einfach in den agb übergangen werden darf wäre es wenig sinnvoll oder?
ausserdem wäre doch sonst nicht das regel/ausnahme besipiel mit den 40€ genannt...
§§ 355ff disponibel?
Moderator: Verwaltung
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Ja, das habe ich auch schon desöfteren gelesen, vor allem bei eBay und Co. Dürfte aber im Falle des Falles unwirksam sein - wie meine Vorredner schon sagten.dennis hat geschrieben:ok, danke. hat mich nur gewundert weil ich in letzter zeit sehr viele händler gesehen habe die die rücksendungskosen und sogar die transportgefahr auf den käufer abwälzen.
grtz
BuggerT