Jetzt habe ich da eine Aufbau-Frage; hab das nicht ganz verstanden.
Nehmen wir an, jemand macht gegen mehrere Beklagte mehrere prozessuale Ansprüche geltend. Dann liegt ja ein Fall der obj. wie subj. Klagehäufung vor; letztere wird auch als Streitgenossenschaft bezeichnet.
Nun schreibt Hemmer in seinem Script bezüglich der Prüfung einer kumulativen Klagenhäufung:
(Hemmer/Wüst/Tyroller, ZPO I, Rn 326)1. Sind die Klagen zulässig?
2. Ist die Klagenhäufung zulässig?
3. Sind die Klagen begründet?
Nehmen wir an, jemand verklagt 3 verschiedene Personen (als Gesamtschuldner) und stellt 3 Klageanträge.
Müsste ich dann zunächst 9 Zulässigkeitsprüfungen vornehmen ??? Oder verstehe ich o.g. Nummer 1 völlig falsch?
Kann mir das jemand kurz erklären? Hat vielleicht jemand einen Fall mit Lösung zur obj./subj. Klagehäufung, an dem ich mir das verdeutlichen kann?
Gibt es zur ZPO I ein gutes Fallbuch, wo mir auch solche Aufbaufragen erklärt werden?
Bin für jeden Tipp dankbar .
grtz
BuggerT