Gesamtschuldner - Regress - Einreden

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Gesamtschuldner - Regress - Einreden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

LiLi,

ich habe ein Problem mit dem Innenausgleich der Gesamtschuldner.

Es geht darum, dass ein Gesamtschuldner trotz einer bestehenden dauernden Einrede (im vorliegenden Sachverhalt ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273) an den Gläubiger leistet. Die Gesamtschuldner sind/waren aus der gleichen Forderung verpflichtet, so dass sich hinsichtlich der Forderung alle auf § 273 berufen konnten. Einer stellt sich dumm an und zahlt und will nun die anderen in Regress nehmen.
Ich weiß nun nicht, wie sich die Einrede auswirkt. Können sich die anderen Gesamtschuldner auf das Zurückbehaltungsrecht/ die Verjährung berufen? Wenn ja, nur gegenüber der ursprünglichen kraft Gesetzes übergegangenen Forderung oder auch gegenüber dem Regressanspruch aus § 426?
Wenn dem so wäre, würde ich sogar einen Anspruch der nicht zahlenden Gesamtschulder aus § 280 für möglich halten. Aber gibt es den möglicherweise auch, wenn die Einreden nicht durchschlagen? Ist es möglich, dass der befriedigende Gesamtschuldner tatsächlich keinen Regress nehmen kann? Eventuell sogar haftet? :-k

Mir scheinen die §§ 421 ff (insbesondere 425) das nicht wirklich zu regeln und im Palandt finde ich auch nicht so recht etwas.


Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann oder ein paar Ideen hat.

Liebe Grüße
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