Formel für Minderung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Formel für Minderung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hab da mal eine Frage.

A kauft einen Fernseher für 1500. Durch den Mangel ist der Fernseher nur noch 1000 Euro wert,d.h. A hat ein überteuertes Gerät gekauft

Insofern könnte A den Preis um 500 Euro mindern. Problem ist aber, dass wenn man die Zahlen in die Formel eingibt, da der Kaufpreis von 1500 rauskommt.

neu zu bildender Preis= (vereinbarter Preis x Wert der Sache mit Mangel)/ (Wert der mangelfreien Sache)

Was mach ich falsch?
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Sonntag 25. September 2005, 00:07, insgesamt 2-mal geändert.
SMT
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Beitrag von SMT »

Ich denke das Problem liegt schon in der Fallkonstruktion.
So wie ich es verstanden habe hat der Fernseher im mangelfreien Zustand einen Wert von 1000 €. Gleichzeitig hat er mit Mangel einen Wert von 1000 € . Fragt sich also wo der Mangel liegt. Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der Händler H verkauft ein Fernseher-Modell für 1500 Euro. Zu Hause stellt sich aber heraus, dass der Fernseher einen Mangel hat, da alte Bauteile im Fernsher eingebaut waren. Durch diesen Mangel ist der Fernseher auch nur 1000 Euro wert.

Ich möchte jetzt halt nun den geminderten Kaufpreis anhand der Fornmel herausbekommen, aber irgendwie klappt es nicht.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Donnerstag 15. September 2005, 15:30, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi,

ich seh dein Problem nicht. Der Kaufpreis ist 1500. Der Wert mit Mangel ist 1000, aber ohne Mangel auch 1000. Sprich der Mangel schlägt sich nicht in einem Minderwert nieder, ergo gibt es auch nix zu mindern. Dass er 1500 gezahlt und überteuert gekauft hat ist dabei völlig unerheblich und seine eigene "Schuld" (Privatautonomie!). Im vorliegenden Fall wäre ein Rücktritt angebracht.
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Lies Dich doch einfach mal in die Themen ein, die Dich, wie kaum zu übersehen ist, im Rahmen deiner HA beschäftigen.
Ein hemmer Script zum Schuldrecht BT und eins zum Schadensrecht und die Sache ist geritzt...
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Frage beschäftigt mich nicht anhand einer HA, sondern das ist ein Fall aus einem Fallbuch. Bin in Passau zu Besuch und dort an der Uni..Leider gibt es so kluge Leute, die für andere die Lösungsseiten rausreisen. Zum Glück ist das bei uns nicht so.

Ist doch nett, oder? [-X
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Mittwoch 21. September 2005, 12:58, insgesamt 2-mal geändert.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Wie kann denn ein Fernseher mit Mangel genauso viel wert sein wie dergleiche Fernseher ohne Mangel?

Ein paar Gedanken:
- Händler verkauft Fernseher für 1500,- €-
- Ohne Mangel wäre dieser Fernseher nur 1000,- € wert.
- Mit Mangel (alte Teile) soll das Ding auch 1000,- € wert sein :-k ?!?

Was ist das denn für ein Quatsch :-$ ?? Also logisch ist das sicher nicht [-( .

Oder verstehe ich euch nur nicht?


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wird mE eher ein Zahlendreher sein, weil logisch ist das echt nicht.

Naja, dann mach ich mit dem nächsten weiter.
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Poseidon hat geschrieben:Die Frage beschäftigt mich nicht anhand einer HA, sondern das ist ein Fall aus einem Fallbuch. Leider gibt es so klge Leute, die für andere die Lösungsseiten rausreisen.

Ist doch nett, oder? [-X
Warum lernst du mit nem Fallbuch, dem die Lösungsseiten fehlen?! Ist das BaFöG jetzt schon so tief??
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

BuggerT hat geschrieben:Wie kann denn ein Fernseher mit Mangel genauso viel wert sein wie dergleiche Fernseher ohne Mangel?
Ich denke nicht, dass ein Sachmangel auch immer einen Minderwert als Konsequenz haben muss. Nehmen wir an, jemand lässt sich ein bestimmtes Gerät bauen, wobei Teile der Firma X verbaut werden sollen (Beschaffenheitsvereinbarung). So wäre das Gerät 1000 € wert. Jedoch werden Bauteile der Firma Y verbaut, was im Hinblick auf den Wert der Sache unschädlich ist, weil das Gerät mit den Bauteilen der Firma Y auch 1000 € wert ist. Dennoch liegt ein Sachmangel vor, weil die Sache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ProstG

Isch habe gar kein Bafög :)

Ich habe mir nur den Aufgabentext kopiert, denn wenn ich weiss, dass ich die Lösung bei mir habe, besteht die Gefahr dass ich dann reinschaue...

Leider hat jetzt aber jemand die Seiten aus dem Buch rausgerissen...Typisch.... ](*,)
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