hallo!
wie ist das zu verstehen, wenn in einem Klausursachverhalt steht, dass A "unter Betreuung" steht?.
Der A verkauft dann nämlich sein Grundstück und tätigt weitere Rechtsgeschäfte und am Ende erklärt seine Betreuerin B dies alles sei "null und nichtig".
So weit ich weiß, ist Betreuung doch meistens (immer?) in bestimmten Bereichen möglich. Davon steht im SV aber nix.
Wie würdet ihr das verstehen?
Betreuung??
Moderator: Verwaltung
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hemmer Klausurenkurs?? Fand die Klausur auch nicht ohne, hab Sie eben fertig geschrieben! also m.E nach Unterscheidung zwischen Betreuung mit und ohne Vorbehalt, hier im Ergebnis aber Nichtigkeit, da (selbst falls man Vorbehalt unterstellt, was anhand des Sachverhalts eher fernliegt) im Nachhinein keine Genehmigung.