Betreuung??

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Betreuung??

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo!

wie ist das zu verstehen, wenn in einem Klausursachverhalt steht, dass A "unter Betreuung" steht?.
Der A verkauft dann nämlich sein Grundstück und tätigt weitere Rechtsgeschäfte und am Ende erklärt seine Betreuerin B dies alles sei "null und nichtig".

So weit ich weiß, ist Betreuung doch meistens (immer?) in bestimmten Bereichen möglich. Davon steht im SV aber nix.

Wie würdet ihr das verstehen?
chris0
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Beitrag von chris0 »

hemmer Klausurenkurs?? Fand die Klausur auch nicht ohne, hab Sie eben fertig geschrieben! also m.E nach Unterscheidung zwischen Betreuung mit und ohne Vorbehalt, hier im Ergebnis aber Nichtigkeit, da (selbst falls man Vorbehalt unterstellt, was anhand des Sachverhalts eher fernliegt) im Nachhinein keine Genehmigung.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

chris0 hat geschrieben:hemmer Klausurenkurs??
Genau!

Ich bin im Familienrecht nicht fit, aber gibt es überhaupt eine Betreuung "für alles"? Ich dachte, Betreuung darf nur da angeordnet werden, wo Gefahr für den Betreuten besteht, im Übrigen ist er ganz normal geschäftsfähig
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