Es gibt ja das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren, die unterscheidliche Voraussetzungen haben.
Welche Unterschiede ergeben sich denn für den Schuldner? Hat eines von beiden Vorteile für ihn.
Kann bei beiden diese Reschuldbefreiung beantragt werden?
Insolvenz
Moderator: Verwaltung
Hallo,
deine frage ist durch einen blick in das gesetz zu beantworten. also schnapp dir mal die inso !
mal ganz kurz: verbraucherinsolvenzverfahren kann logischerweise nur ein verbraucher beantragen. auch ist nur dort eine restschuldbefreiung möglich. es gibt für den schuldner kein wahlrecht. entweder er ist verbraucher oder halt nicht.
gruss, huckster
deine frage ist durch einen blick in das gesetz zu beantworten. also schnapp dir mal die inso !
mal ganz kurz: verbraucherinsolvenzverfahren kann logischerweise nur ein verbraucher beantragen. auch ist nur dort eine restschuldbefreiung möglich. es gibt für den schuldner kein wahlrecht. entweder er ist verbraucher oder halt nicht.
gruss, huckster
das war leider nicht die frage.
die Voraussetzungen sind mir klar.
aber ein verbraucher, der mehr als 19 gläubiger kann z.B. kein verbraucherinsolvenzverfahren, sondern nur ein regelinsolvenzverfahren beantragen.
wäre jetzt ratsam einen gläubiger zu befriedigen und somit ins verbraucherinsolvenzverfahren zu kommen?
die Voraussetzungen sind mir klar.
aber ein verbraucher, der mehr als 19 gläubiger kann z.B. kein verbraucherinsolvenzverfahren, sondern nur ein regelinsolvenzverfahren beantragen.
wäre jetzt ratsam einen gläubiger zu befriedigen und somit ins verbraucherinsolvenzverfahren zu kommen?
hallo, also nach erneuter lektüre muss ich leider etwas revidieren. auch bei der regelinsolvenz ist eine restschuldbefreiung möglich.
viele unterschiede scheint es nicht zu geben:
§ 304 InsO
"....so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist"
unterschied ist noch, dass ein schuldenbereinigungsplan vorgelegt werden muss (und noch ein paar andere dinge)
geh mal auf http://www.insolvenzrecht.info/regelinsolvenz.htm und http://www.insolvenzrecht.info/verbraucherinsolvenz.htm (Verwaister Link automatisch entfernt)
ist ganz interessant!
sollte dir das nicht weiterhelfen, so muss ich vor der inso kapitulieren !
gruss, huckster
viele unterschiede scheint es nicht zu geben:
§ 304 InsO
"....so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist"
unterschied ist noch, dass ein schuldenbereinigungsplan vorgelegt werden muss (und noch ein paar andere dinge)
geh mal auf http://www.insolvenzrecht.info/regelinsolvenz.htm und http://www.insolvenzrecht.info/verbraucherinsolvenz.htm (Verwaister Link automatisch entfernt)
ist ganz interessant!
sollte dir das nicht weiterhelfen, so muss ich vor der inso kapitulieren !
gruss, huckster