[Frage] Vorweggenommene Erbfolge.

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Baron
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[Frage] Vorweggenommene Erbfolge.

Beitrag von Baron »

Eine Woche bis zum Examen und eine Frage bleibt ungeklärt :)

Was ist die vorweggenommene Erbfolge ? Sowas wie 2301 (Schenkung auf den Todesfall) nur eben noch früher ? Ist das etwa sowas wie 1380, nur eben in Erbrecht (Erbe bekommt schon mal einen kleinen Teil vom Nachlass und dieser teil wird ihm nachher auf sein Erbteil angerechnet) ?


Danke.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

...sind Rechtsgeschäfte, mit denen ein (künftiger) Erblasser schon zu seinen Lebzeiten sein Veremögen (oder Teile davon) auf einen anderen überträgt. Diese unterfallen nicht dem Erbrecht. Zum Beispiel die von Dir genannte Schenkung (§§ 515, 2301)

P.S. Ist das wirklich die einzige Frage, die Du kurz vorm Examen noch hast? Sehr bewundernswert! :D
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Baron
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Beitrag von Baron »

danke.
habe aber mittlerweile auch schon selber einen guten aufsatz gelesen (AcP 194, 231).
Ist das wirklich die einzige Frage, die Du kurz vorm Examen noch hast? Sehr bewundernswert
nein, eigentlich sind da noch viel mehr fragen, aber zu wenig zeit :)
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