§ 326 V

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

§ 326 V

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

steh grad auf dem Schlauch:

muss bei § 326 V gerade die synallagmatische Pflicht unmöglich werden oder reicht irgendeine Leistungspflicht.

Weder MünchKomm noch Palandt schreiben das explizit...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Jauernig § 326 Rn. 27: "...und bei Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen."
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