Rücktritt vom Darlehensvertrag

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Rücktritt vom Darlehensvertrag

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen!

Wenn jemand erklärt, er trete von einem Darlehensvertrag zurück, bedeutet dies dann gleichzeitig, dass derjenige auch vom Sicherungsvertrag zurücktritt, wenn ein solcher, zB bei Bestellung einer Grundschuld zur Sicherung des Darlehens, vereinbart wurde?

Das Darlehen ist doch dann die Forderung, und das Darlehen will er schließlich nicht mehr und tritt zurück. Erlischt dann also auch der Sicherungsvertrag?

VD carla
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich denke nicht, dass von dem Rücktritt vom Darlehensvertrag auch der Sicherunsvertrag betroffen ist. Denn aus dem Sicherungsvertrag müsste sich eigentlich der Anspruch auf Rückübertragung der Grundschuld ergeben.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

genau so ist es, wie Daniel sagt, die Grundschuld ist eben gerade nicht akzessorisch, dass sie mit dem Erlöschen der Hauptforderung ebenfalls erlischt. Bei einer SicherungsGS ergibt sich dann aus der Sicherungsabrede ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückübertragung der GS.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, die Grundschuld ist nicht akzessorisch.
Aber darum geht es doch in meinem Ausgangsfall gar nicht, oder? Es geht doch um die Frage, ob durch den Rücktritt der Sicherungsvertrag erlischt. Das ist doch für den Streit wichtig, ob zB bei Nichtvalutierung eine Einrede gemäß § 242 iVm Sicherungsvertrag oder eben notwendig nach §§ 821 iVm 812 I S. 2 Fall 2 vorliegt, wenn der Sicherungsvertrag erloschen ist.
Oder sehe ich das falsch?!?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich sehe irgendwie das Problem nicht ganz. Wenn jemand den Rücktritt vom Darlehensvertrag erklärt, ist er von diesem zurückgetreten, die Leistungspflicht aus dem Darlehnsvertrag erlischt für den Darlehensgeber.

Warum sollte die Sicherunsabrede dadurch wegfallen ? Wenn der Darlehnsnehmer die Grundschuld schon bestellt hat, ergibt sich sein Rückforderungsanspruch aus der Sicherungsabrede.

Oder verstehe ich nicht auf was du hinauswillst ? :-k
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