Grobe fahrlässigkeit
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Grobe fahrlässigkeit
Ich hab ein Einschätzungsproblem...
wenn jemand laut schreiend von hinten an ein Pferd ran rennt... (und das schlägt natürlich aus). Ist das dann ein mitverschuldeter Unfall oder schon komplett selbstverschuldet??
Und kann man ein solcjes Verhalten schon als grobe Fahrlässigkeit bezeichnen?
Danke schon mal...
wenn jemand laut schreiend von hinten an ein Pferd ran rennt... (und das schlägt natürlich aus). Ist das dann ein mitverschuldeter Unfall oder schon komplett selbstverschuldet??
Und kann man ein solcjes Verhalten schon als grobe Fahrlässigkeit bezeichnen?
Danke schon mal...
Falls derjenige ein Kind sein sollte, hätte ich schon Probleme, überhaupt Fahrlässigkeit anzunehmen. Ansonsten hilft wohl nur die Recherche bei Beck online oder Juris, ob es bereits vergleichbare Fälle gibt. Meiner privaten, unmaßgeblichen Meinung nach handelt es sich hier (bei einem Erwachsenen) um einfache Fahrlässigkeit.
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Gob fahrlässig handelt, wer das außer Acht lässt, was jedem in der gegebenen Situation hätte einleuchten müssen.
Dass Pferde ausschlagen können weiss wohl jeder. Und dass das erst recht passiert, wenn man schreiend von hinten anläuft ebenfalls.
Was du mit mitverschuldet bzw. komplett selbstverschuldet meinst, ist mir aber nicht ganz klar...
Dass Pferde ausschlagen können weiss wohl jeder. Und dass das erst recht passiert, wenn man schreiend von hinten anläuft ebenfalls.
Was du mit mitverschuldet bzw. komplett selbstverschuldet meinst, ist mir aber nicht ganz klar...
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
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Also ein Anspruchsausschluss wg. überwiegenden mitverschuldens.
Das kommt darauf an, welche Veschuldensquote du ansetzt. Folgst du dem Kollegen ChristianS würdest du nur zu einer (geringen) Anspruchskürzung kommen.
Bei Annahme von sehr grober Fahrlässigkeit wäre ein Anspruchsausschluss denkbar.
Dafür reicht es aber mE nicht. Ich würde eine (etwas erheblichere) Kürzung befürworten, aber wie der Kollege bereits geschrieben hat, das Studium einiger Urteile macht schlauer
Das kommt darauf an, welche Veschuldensquote du ansetzt. Folgst du dem Kollegen ChristianS würdest du nur zu einer (geringen) Anspruchskürzung kommen.
Bei Annahme von sehr grober Fahrlässigkeit wäre ein Anspruchsausschluss denkbar.
Dafür reicht es aber mE nicht. Ich würde eine (etwas erheblichere) Kürzung befürworten, aber wie der Kollege bereits geschrieben hat, das Studium einiger Urteile macht schlauer
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Man kann also den Pferdetritt hinwegdenken und der Erfolg [Wortspiel] tritt [/Wortspiel] immer noch ein?!supersonic hat geschrieben:Grobe Fahrlässigkeit würd ich hier schon annehmen. Von hinten schreiend an ein Pferd zu rennen, führt imho auch dazu, dass der Unfall alleinverschuldet ist. Dafür spricht auch, dass wohl allein das Verhalten des Geschädigten kausal war
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