Grobe fahrlässigkeit

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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mazman
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Grobe fahrlässigkeit

Beitrag von mazman »

Ich hab ein Einschätzungsproblem...

wenn jemand laut schreiend von hinten an ein Pferd ran rennt... (und das schlägt natürlich aus). Ist das dann ein mitverschuldeter Unfall oder schon komplett selbstverschuldet??
Und kann man ein solcjes Verhalten schon als grobe Fahrlässigkeit bezeichnen?

Danke schon mal...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Falls derjenige ein Kind sein sollte, hätte ich schon Probleme, überhaupt Fahrlässigkeit anzunehmen. Ansonsten hilft wohl nur die Recherche bei Beck online oder Juris, ob es bereits vergleichbare Fälle gibt. Meiner privaten, unmaßgeblichen Meinung nach handelt es sich hier (bei einem Erwachsenen) um einfache Fahrlässigkeit.
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Gob fahrlässig handelt, wer das außer Acht lässt, was jedem in der gegebenen Situation hätte einleuchten müssen.

Dass Pferde ausschlagen können weiss wohl jeder. Und dass das erst recht passiert, wenn man schreiend von hinten anläuft ebenfalls.

Was du mit mitverschuldet bzw. komplett selbstverschuldet meinst, ist mir aber nicht ganz klar...
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mazman
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Beitrag von mazman »

Mit mitverschuldet oder selbstveschuldet meine ich bei einem SE-Anspruch nach § 833 im Rahmen von § 254, ob der Anspruch nur teilweise oder gleich ganz wegfällt...
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Also ein Anspruchsausschluss wg. überwiegenden mitverschuldens.

Das kommt darauf an, welche Veschuldensquote du ansetzt. Folgst du dem Kollegen ChristianS würdest du nur zu einer (geringen) Anspruchskürzung kommen.
Bei Annahme von sehr grober Fahrlässigkeit wäre ein Anspruchsausschluss denkbar.
Dafür reicht es aber mE nicht. Ich würde eine (etwas erheblichere) Kürzung befürworten, aber wie der Kollege bereits geschrieben hat, das Studium einiger Urteile macht schlauer ;)
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Grobe Fahrlässigkeit würd ich hier schon annehmen. Von hinten schreiend an ein Pferd zu rennen, führt imho auch dazu, dass der Unfall alleinverschuldet ist. Dafür spricht auch, dass wohl allein das Verhalten des Geschädigten kausal war
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

supersonic hat geschrieben:Grobe Fahrlässigkeit würd ich hier schon annehmen. Von hinten schreiend an ein Pferd zu rennen, führt imho auch dazu, dass der Unfall alleinverschuldet ist. Dafür spricht auch, dass wohl allein das Verhalten des Geschädigten kausal war
Man kann also den Pferdetritt hinwegdenken und der Erfolg [Wortspiel] tritt [/Wortspiel] immer noch ein?!
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Im Sinne der schadensrechtlichen Kausalität war das allein kausal.
Die conditio-sine qua-non-Formel wird ja nicht pur angewendet.

Oder würdest du ein Mitverschulden von Airbus/Boeing bejahen, weil das Flugzeug, das die gebaut haben, später in die Luft gesprengt wird?
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

Nein. Aber an der Kausalität ändert das nichts.
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also gut. Kausalität zwar (+), Mitverschulden aber (-)
mazman
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Beitrag von mazman »

Das ist es ja. Mitverschulden zwar (-), aber das ist ja bei § 833 S.1 (also ohne Exkulpationsmöglichkeit) auch gar nicht nötig...

Naja, ich werd mal ein bisschen nachschlagen...

Danke auf jeden Fall an Euch!
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