Grundschuld

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Grundschuld

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Leute,

ich bin jetzt dabei Sachenrecht zu wiederholen. Bin auf ein Paar Fragen gestoßen, wo ich alleine nicht weiter weiß. Würde mich sehr auf Eure Antworten freuen.

Also, z.B. folgendes Fällchen:

-X bekommt Darlehen (100.000 EUR) von Y
Der feste jährliche Zinssatz beträgt 5 %; die Laufzeit 5 Jahre.

- Als Sicherheit bestellt er für Y Grundschuld an seinem Grundstück (125.000 EUR)

Frage 1: wenn in dem Vertrag eine Zahlungsabrede, ob Zahlungen auf die Grundschuld und/oder auf die Forderung oder deren jeweiligen Zinsen und Nebenleistungen zu verrechnen sind, nicht enthalten ist, kann X 125.000 EUR “auf die Grundschuld“ bei Y einzahlen?

Frage 2:Wenn in dem Vertrag eine formularmäßige Zahlungsabrede enthalten ist, wonach Zahlungen, die aus irgendeinem Grund an Y geleistet werden, weder auf die Grundschuld, noch deren Zinsen und Nebenleistungen, sondern auf die persönliche Forderung anzurechnen sind. X zahlt dennoch “auf die Grundschuld und die zugrunde liegende Forderung“. Ändert sich etwas?

Frage 3: X zahlt 125.000 EUR an Y, ohne der Zahlung eine besondere Erklärung beizufügen. Was ändert sich jetzt?

Ich bedanke mich für Ihre Mühe im voraus und werde mich über jeden Tipp freuen.

Viele liebe Grüße
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Baron
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Beitrag von Baron »

Frage 1: wenn in dem Vertrag eine Zahlungsabrede, ob Zahlungen auf die Grundschuld und/oder auf die Forderung oder deren jeweiligen Zinsen und Nebenleistungen zu verrechnen sind, nicht enthalten ist, kann X 125.000 EUR “auf die Grundschuld“ bei Y einzahlen?
ja.
Frage 2:Wenn in dem Vertrag eine formularmäßige Zahlungsabrede enthalten ist, wonach Zahlungen, die aus irgendeinem Grund an Y geleistet werden, weder auf die Grundschuld, noch deren Zinsen und Nebenleistungen, sondern auf die persönliche Forderung anzurechnen sind. X zahlt dennoch “auf die Grundschuld und die zugrunde liegende Forderung“. Ändert sich etwas?
wenn sich Y nicht rührt, dann ändert es nur ein bisschen die rechtsfolgen.
Frage 3: X zahlt 125.000 EUR an Y, ohne der Zahlung eine besondere Erklärung beizufügen. Was ändert sich jetzt?
da musst dann halt auslegen, auf was er gezahlt hat.... ergibt sich bei der auslegung kein ergebnis, dann hat er auf beides gezahlt.
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