Gebühren im PKV-Verfahren (FamR)

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Gebühren im PKV-Verfahren (FamR)

Beitrag von Gelöschter Nutzer »


Guten Morgen,

habe komplizierte Scheidungssache mit PKV-Verfahren, EA Trennungsunterhalt (TU) und EA Mehrbedarf (KU).
Es gibt offenkundig unwirksamen Ehevertrag (Inhalt: Hausfrauenehe, Gütertrennung und festgeschriebenem Unterhalt seit Eheschließung).

Parteien sind getrennt.
Mdtin hat kein Einkommen, erhält keinen TU und will endlich ausziehen.

Habe im PKV-Antrag Gegenstandswerte
a) Scheidungsverbund (incl. EU und Folgesache Mehrbedarf),
b) EA TU
c) EA Mehrbedarf(Kindesunterhalt), weil Waldorfschule
angegeben, und daraus Gegenstandswert PKV gebildet.

Gegner behauptet, die Gegenstandswerte Jahresmehrbedarf und Jahresehegattenunterhalt können nicht angesetzt werden:
Zum einen würden diese Positionen bereits im gesonderten einstweiligen Anordnungsverfahren geltend gemacht, zum anderen seien diese im Scheidungsverbund nicht zu berücksichtigen, weil es sich um isolierte FamSachen außerhalb des Verbundes handele.

Und der GK-Vorschuss sei nur aus Wert der Ehesache selbst einzuzahlen, nicht nach dem Wert des Verbundverfahrens.

Ich verstehe das nicht, denn Jahresehegattenunterhalt ist doch was anderes als TU und bezieht sich auf die Zeit nach der Scheidung, das gleiche gilt für den Jahresmehrbedarf (Waldorfschule). Ich hatte in meinem Antrag also vier verschiedene Rechtspositionen geltend gemacht.
Und stimmt das, dass es sich um isolierte FamSachen außerhalb des Verbundes handelt? Warum?

Brauche Unterstützung!
Gruß, linamelie
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