Grundstückskauf ohne notarielle Beurkundung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Grundstückskauf ohne notarielle Beurkundung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo erstmal,

nehmen wir mal an, ein Vorvertrag wird zwischen 2 Parteien geschlossen, betreffend ein Grundstück, in diesem Vertrag ist das wichtigste Festgehalten. Es fehlt sozusagen nur die Beurkundung. Jedoch versäumt der Käufer mehrere Termine beim Notar, hält aber zunächst an den Vertrag fest. Später sagt dieser jedoch er habe kein Interesse mehr am Grundstück! Was hat der Verkäufer für Rechte, welche Heilungsmöglichkeiten bleiben Ihm? Denn die Einrede des Käufers gilt ja als Verwerflich wenn er sich nur auf die fehlende Beurkundung beruft.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

nein, verwerflich ist das nicht. Es ist gerade der Sinn de notariellen Beurkundung, dass man vorher nicht gebunden. Eine Berufung auf die Formnichtigkeit ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, hier ist nichts dergleichen einschlägig.
Das einzige, was vielleicht ginge, wäre eine cic.
Dazu müsste der Verkäufer von seinem Willen zum Vertragsschluss innerlich abgerückt sein, ohne dem Käufer dies mitzuteilen (liegt hier wohl nicht vor).
Eine cic geht auch dann, wenn eine Partei bei der anderen ein besonderes Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages erzeugt und dann den Vertragsschluss ohne triftigen Grund verweigert. Aber das gilt nicht bei formbedürftigen Verträgen!! (Schutzzweck des § 311 b 1).

In deinem Fall geht also gar nichts!
Antworten