Was ist unter "veräußern" zu verstehen?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Was ist unter "veräußern" zu verstehen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe den Eindruck, dass der Begriff "veräußern" von manchen als Synonym für "verkaufen" benutzt wird und von anderen als zusammenfassender Begriff für "verkaufen und übereignen".
Täusche ich mich? Wenn nein, welches Begriffsverständnis ist "richtig"?
spalter
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Registriert: Samstag 4. September 2004, 22:05

Beitrag von spalter »

korrekterweise bezieht sich veräußern auf den kompletten vorgang: verkauf und übereignung.
verkaufen ist aus juristischer sicht lediglich gleichbedeutend mit dem abschluss eines kaufvertrags.
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