Ich habe den Eindruck, dass der Begriff "veräußern" von manchen als Synonym für "verkaufen" benutzt wird und von anderen als zusammenfassender Begriff für "verkaufen und übereignen".
Täusche ich mich? Wenn nein, welches Begriffsverständnis ist "richtig"?
korrekterweise bezieht sich veräußern auf den kompletten vorgang: verkauf und übereignung.
verkaufen ist aus juristischer sicht lediglich gleichbedeutend mit dem abschluss eines kaufvertrags.