Verlängerter Eigentumsvorbehalt - Inzahlungnahme

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Verlängerter Eigentumsvorbehalt - Inzahlungnahme

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi,

ich habe da ein kleines Problem, hoffe mir kann jemand auf die Sprünge helfen:

Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt ist es ja so, dass der Vorbehaltskäufer berechtigt ist, die erhaltenen Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, wenn er im Gegenzug dafür dem Vorbehaltsverkäufer die aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen im Voraus abtritt.
Was passiert jetzt, wenn der Vorbehaltskäufer die Waren weiterveräußert und dabei anstatt des vollen Kaufpreises zusätzlich andere Waren in Zahlung nimmt. Bei den in Zahlung genommen Waren handelt es sich ja nicht um Forderungen die er dem Vorbehaltsverkäufer abgetreten hat.
Wie ist der Vorbehaltsverkäufer in einem solchen Fall geschützt?

Wird die in Zahlung genommene Ware als Surrogat angesehen, erlangt der Vorbehaltsverkäufer dann daran Eigentum?

Und zu guter letzt noch eine Frage ::?:
Wenn die in Zahlung genommenen Waren weiterveräußert werden, handelt es sich bei den daraus erlangten Kaufpreisforderungen um Forderungen, die aus der Weiterveräußerung der unter verl. EV gelieferten Waren resultieren und somit an den Vorbehaltsverkäufer abgetreten wurden?

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
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